BLUE-art STIFTUNG (CHE-282.833.007)
BLUE-art STIFTUNG
Hirsbrunnen 146
3472 Wynigen (BE)
HR-Status: aktiv
Die Stiftung bezweckt die Kunst- und Kulturförderung im weitesten Sinne durch Schaffung von neuartigen Kunsterlebniswelten in der Schweiz und im Ausland, mit dem Ziel, das Thema Kunst und Kultur sowie die Nachwuchsförderung von Kunstschaffenden der breiten Bevölkerung näher zu bringen, insbesondere durch: Förderung von Kunstausstellungen, Skulpturenparks, Erlebniswelten von Kunstschaffenden im Innen- und Aussenraum; Förderung von unterstützungsbedürftigen Kunstschaffenden (Nachwuchskünstler, junge, unbekannte Künstler etc.) aus allen Kunstbereichen und im Bereich von digital art; Durchführung von Aktivitäten zur Förderung des Interesses der Allgemeinheit am Kunstschaffen. Zur Erreichung dieses Zwecks kann die Stiftung dauernde oder temporäre Ausstellungen und Begegnungsforen mit Werken von Kunstschaffenden und Nachwuchskünstlern durchführen, in Auftrag geben oder unterstützen. Sie kann öffentlich zugängliche Ausstellungen (physisch oder digital) organisieren, ausrichten und unterstützen. Sie kann zudem alle Geschäfte tätigen, die mit dem Stiftungszweck unmittelbar zusammenhängen oder geeignet sind, diesen zu fördern, insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zu Themen der Kunst und Kultur. Die Stiftung kann eigene Projekte initiieren, wie auch Projekte von Organisationen mit vergleichbarer gemeinnütziger Zwecksetzung im In- und Ausland fachlich oder finanziell unterstützen; dies kann in Form von Förderbeiträgen an Organisationen und unterstützungsbedürftige Einzelpersonen, verzinslichen Darlehen, kostenfreier Wissensvermittlung u.a.m. erfolgen. Erwerb, Miete, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften und selbständigen und dauernden Baurechten an Liegenschaften zwecks Schaffung, Unterstützung oder Zurverfügungstellung von Begegnungsorten für Kunst- und Kulturschaffende. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, sie ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt keinerlei Erwerbs- und Selbsthilfezwecke. Der Stiftungsrat ist in der Schwerpunktlegung der Wirkungskreise und der Mittelverwendung im Rahmen des Stiftungszweckes frei. Eine Verpflichtung, alle Wirkungskreise zu verfolgen bzw. die Zwecke gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht.
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