Stiftung Cleft-Kinder-Hilfe Schweiz (CHE-114.797.598)
Stiftung Cleft-Kinder-Hilfe Schweiz
Sonnenbergstrasse 60
8032 Zürich (ZH)
HR-Status: aktiv
1. Die Stiftung verfolgt ausschliesslich gemeinnützige und humanitäre Zwecke mittels gesammelter Spenden, nämlich die umfassende Behandlung von Lippen-Kiefer-Gaumenspalten und kraniofazialen Anomalien im weitesten Sinne, sowie auf wissenschaftlichem Gebiet die Förderung molekularbiologischer Forschungsprojekte des Viszero- und Neurokraniums (Gesichts- und Hirnschädels) im In- und Ausland, mit dem Ziel, angeborene und erworbene Erkrankungen im Schädel-Gesichtsbereich zu ergründen und therapeutische Konzepte dafür zu entwickeln. Ferner soll bereits operierten Patienten/-innen die Möglichkeit gegeben werden, eine schulische Ausbildung zu erhalten, um so die soziale Integration zu fördern und ihnen den Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu ebnen. 2. Diesen Zweck erreicht die Stiftung insbesondere durch folgende Aktivitäten: 2.1 Die finanzielle und fachliche Unterstützung und Förderung der Aus-, Weiter- und Fortbildung von Ärzten/-innen und medizinischem Personal in den jeweiligen Projektländern. 2.2 Die fachliche, organisatorische und finanzielle Unterstützung des Baus und Ausbaus von geeigneter Infrastruktur in Form von medizinischen Behandlungszentren. 2.3 Die Durchführung erforderlicher präoperativer Massnahmen, als Grundlage chirurgischer Eingriffe. 2.4 Das Ermöglichen unentgeltlicher Behandlungen für finanziell hilfsbedürftige Patienten/-innen in speziell dafür errichteten Behandlungszentren. 2.5 Die Förderung medizinischer Qualität. 2.6 Die Förderung und Unterstützung der Forschung. 2.7 Den Gedanken- und Informationsaustausch zwischen Spezialisten verschiedenster Disziplinen, in Form von multidisziplinären Kongressen sowie der Einrichtung von Datenbanken und Informationssystemen. 2.8 Die fachliche, organisatorische und finanzielle Unterstützung des Baus und Ausbaus von geeigneter Infrastruktur in Form von Wohnheimen, in welchen die bereits operierten Patienten/-innen leben und öffentliche sowie halb-private und private Schulen, Ausbildungsstätten und Universitäten besuchen können. 2.9 Das Ermöglichen unentgeltlicher schulischer Ausbildung für bereits operierte Patienten/-innen durch die Finanzierung von Schulgebühren und Lebenshaltungskosten während des zugrundeliegenden Ausbildungszeitraumes. 2.10 Die Bekanntmachung und Erweiterung des Wissens über die zugrundeliegenden Gesichtsmissbildungen und des allgemeinen Interesses an der Arbeit mit Cleft-Patienten/-innen durch Publikationen in allen in Betracht kommenden Medien. 3. Die Stiftung kann zur Erreichung ihres Stiftungszweckes andere gemeinnützige Organisationen oder von diesen unterhaltene Projekte durch Zuwendungen unterstützen. 4. Die Stifterin kann nach Einhaltung einer Frist von 10 Jahren nach Gründung bei der Aufsichtsbehörde beantragen, den Zweck der Stiftung zu ändern. 5. Die Stiftung verzichtet auf die Verfolgung von Erwerbs- und Selbsthilfezwecken.
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