Spendenstiftung SGO (CHE-352.505.295)


 
Spendenstiftung SGO
Via Nouva 3
c/o Spital Oberengadin
7503 Samedan (GR)

HR-Status: aktiv


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Zweck

Die Stiftung hat die Förderung des Gesundheitsplatzes Oberengadin und die Verbesserung der Lebensbedingungen der betagten Bevölkerung im Oberengadin zum Zweck. Zur Verwirklichung ihres Zweckes führt die Stiftung die nachfolgenden, zweckgebundenen Fonds: Der "Personalfürsorge-Hilfsfonds des Spitals Oberengadin" erbringt ausserordentliche Hilfeleistungen an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Spitals oder anderen Hinterlassene. Es handelt sich hierbei nicht um eine Personalfürsorgeeinrichtung gemäss Art. 89a ZGB; die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Spitals leisten keine Beiträge an die Stiftung; sie haben keinen Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung und können auch nicht auf Ausrichtung von Leistungen der Stiftung klagen. Der "Patientenfürsorge- und Infrastrukturfonds des Spitals Oberengadin" dient der Fürsorge der Patientinnen und Patienten, insbesondere der Unterstützung bedürftiger Patientinnen und Patienten, der Anschaffung von medizinisch-technischen Einrichtungen und der Anschaffung von Einrichtungen und Pflege. Der "Spendenfonds des Alters- und Pflegeheims Promulins" kann ausschliesslich für die Verbesserung der Lebenssituation der Bewohnerinnen und Bewohner des Heims verwendet werden. Der "Onkologiefonds des Spitals Oberengadin" dient ausschliesslich dem Auf- und Ausbau der Onkologie. Der "Spendenfonds Spitex" dient der Unterstützung von Klienten der Spitex und betreuenden Angehörigen bei nachgewiesener Bedürftigkeit, dies in Form von Zuschüssen für Sachanschaffungen, Entlastungs-, Unterstützungsmassnahmen, Massnahmen, welche nicht durch die Krankenkasse oder sozialer Hilfe geleistet werden. Im Weiteren kann dieser Fonds für die Personalentwicklung und Fördermassnahmen des Spitexpersonals, welche das Wohl der Patienten nachhaltig verbessern, eingesetzt werden. Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes können zweckgebundene Zuwendungen entgegengenommen werden und damit auch weitere zweckgebundene Fonds errichtet werden. Diese zweckgebundenen Fonds sollen einen wohltätigen und gemeinnützigen Charakter aufweisen sowie vor allem den Menschen im Oberengadin oder der positiven Gesundheitsentwicklung generell dienen. Zur Erfüllung der Fondszwecke im Sinne des Stiftungszweckes können die Zinsen und das Fondskapital sowie das gesamte Stiftungsvermögen verwendet werden. Aus den genannten Mitteln dürfen keine ordentlichen Leistungen oder solche Leistungen erbracht werden, zu denen die Stifter, die öffentliche Hand oder Dritte rechtlich verpflichtet sind.
 

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