Périgueux S.A., Luxemburg, Zweigniederlassung Beckenried (CHE-250.626.154)
Périgueux S.A., Luxemburg, Zweigniederlassung Beckenried
Rütenenstrasse 55
6375
Beckenried
(NW)
HR-Status: gelöscht
Zweck der Gesellschaft sind (i) Erwerb, Besitz und Abtretung, in welcher Form auch immer und mit allen entsprechenden Mitteln, auf direkte oder indirekte Weise, von Beteiligungen, Rechten, Anteilen und Verbindlichkeiten an bzw. in luxemburgischen und ausländischen Gesellschaften, (ii) der Erwerb durch Kauf, Zeichnung oder auf jede andere Weise und die Veräusserung durch Verkauf, Tausch oder auf jede andere Weise von Effekten, Obligationen, Schuldscheinen, Wechseln und sonstigen Wertpapieren oder Finanzinstrumenten gleich welcher Art sowie der Verträge, die die vorgenannten Wertpapiere betreffen bzw. mit ihnen zusammenhängen, sowie (iii) Besitz, Verwaltung, Ausbau und Management ihres Bestandes (der sich insbesondere aus den unter (i) und (ii) bestimmten Vermögenswerten zusammensetzt). Die Gesellschaft kann in jeder beliebigen Form Geld aufnehmen und Forderungspapiere, Obligationen und Schuldscheine sowie sonstige Schuldtitel ausgeben. Die Gesellschaft kann jeder beliebigen Gesellschaft (nachrangige oder nicht nachrangige) Darlehen oder sonstige Finanzierungsmöglichkeiten gewähren. Ferner kann sie ihren Tochter- und Schwestergesellschaften Kredite gewähren (bei denen es sich ebenfalls um aufgenommene Gelder und/oder Gelder aus den Schuldtiteln handeln kann). Die Gesellschaft kann ausserdem als Bürgschaft für ihre Verbindlichkeiten bzw. die ihrer Tochtergesellschaften, Schwestergesellschaften oder jeder sonstigen Gesellschaft, Garantien oder Sicherheiten zugunsten Dritter gewähren. Ferner kann die Gesellschaft ihr Vermögen ganz oder teilweise verpfänden, abtreten, belasten oder in jeder beliebigen Form als Sicherheit verwenden. Allgemein kann die Gesellschaft sämtliche Aufsichts- und Kontrollmassnahmen treffen und sämtliche Geschäfte oder Transaktionen tätigen, die sie im Hinblick auf die Erfüllung und Entwicklung ihrer Gesellschaftszwecke für erforderlich oder sinnvoll erachtet, vorausgesetzt, die Gesellschaft beteiligt sich nicht an Geschäften oder Transaktionen, die dazu führen würden, dass die Gesellschaft an einer Tätigkeit beteiligt wäre, für die eine Genehmigung erforderlich wäre bzw. die als eine geregelte Tätigkeit des Finanzsektors gelten würde.
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