Pensionsfonds der Dorferkorporation Herisau (CHE-109.770.151)
Pensionsfonds der Dorferkorporation Herisau
Kasernenstrasse 36
9102
Herisau
(AR)
HR-Status: gelöscht
Der Pensionsfonds ist dazu bestimmt: a) Die Alters-, Invaliden-, Wittwen- und Waisenrenten und sonstigen Leistungen, auf welche die Angestellten der Dorferkorporation Herisau durch ihre Mitgliedschaft bei der obligatorischen Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule Anspruch haben, zu erhöhen, soweit dies für angezeigt erachtet wird. Über die Erhöhung entscheidet allein der Stiftungsrat des Pensionsfonds der Dorferkorporation Herisau. b) Sonstige Unterstützungen in Kranken- und Notfällen des Personals zu gewähren, soweit das der Stiftungsrat für angezeigt erachtet, und es die zur Verfügung stehenden Mittel erlauben. c) Anstelle der Stifterfirma, die von dieser zu entrichtenden Arbeitgeberbeiträge und Nachzahlungen an die obligatorische Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule oder an andere Vorsorgewerke der Stifterfirma zu leisten. Insbesondere kann er zu Leistungen herangezogen werden, zu denen die Stifterfirma im Sinne der Bundesgesetzgebung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge verpflichtet ist. d) Die Arbeitnehmerbeiträge an die obligatorische Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule, namentlich die Nachzahlungen bei Erhöhungen der versicherten Gehälter und Löhne, zu verbilligen. Den Begünstigten steht kein Rechtsanspruch auf Leistungen des Pensionsfonds zu.
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