Pedrotti Bau, Zweigniederlassung der Gautschi AG (CHE-427.032.816)


 
Pedrotti Bau, Zweigniederlassung der Gautschi AG
Goldacherstrasse 14
9327 Tübach (SG)

HR-Status: aktiv


Kundenmeinungen
Pedrotti Bau, Zweigniederlassung der Gautschi AG für den HELP Award 2024 bewerten

Firma bewerten   Jetzt Pedrotti Bau, Zweigniederlassung der Gautschi AG bewerten

Was Kunden über Pedrotti Bau, Zweigniederlassung der Gautschi AG sagen
2 Bewertungen aus dem Web für Pedrotti Bau, Zweigniederlassung der Gautschi AG


Zweck

Betrieb einer Bauunternehmung mit folgenden Abteilungen: Hoch- + Tiefbau, Steinmetzgeschäft, Zimmerei, Schreinerei, Fensterfabrikation, Erdbewegungsarbeiten; Betrieb eines Flugzeug- und Fahrzeugwerkes für die Herstellung, Änderung, Unterhalt und Handel von Luft- und Strassenfahrzeugen, Schiffen sowie Teilen davon. Schlosserei, Sachtransporte, gewerbsmässiger Luftverkehr und Flugschulen sowie Projektmanagement, Realisierungen und Investitionen von Bauten. Die Gesellschaft kann Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Gesellschaften im In- und Ausland beteiligen sowie Grundstücke und Lizenzen erwerben, halten und veräussern.
 

Weitere Links:





Wirtschaft Schweiz

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Aktuelle News

Bund erwirbt Grundstück in Buosingen zur Erstellung eines neuen Bundesasylzentrums
Staatssekretariat für Migration SEM, 14.06.2024

Siehe mehr News

Alle Angaben ohne Gewähr AGB

Ihre Werbe­plattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Schweizer Verzeichnis für Wirtschafts- und Handelsregisterdaten sowie von Firmen­adressen.

www.help.ch

Kontakt

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung