OYM Sports & Science Foundation (CHE-131.408.389)


 
OYM Sports & Science Foundation
Lorzenparkstrasse 22
6330 Cham (ZG)

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Zweck

Die Stiftung bezweckt die Unterstützung und Förderung von jungen, talentierten Sportlerinnen und Sportlern in den Bereichen Athletik, Gesundheit, Ernährung, Forschung und Entwicklung (nach folgend zusammen «die Förderbereiche»). Die Stiftung bezweckt im Weiteren die Durchführung von Forschungsprojekten unter Beizug von Bildungsinstitutionen in den Förderbereichen. Zudem können Tagungen und Seminare zur Vermittlung von wissenschaftlichem Wissen und Forschungserkenntnissen in den Förderbereichen abgehalten werden. Schliesslich kann die Stiftung ihre Tätigkeit auf andere steuerbefreite Bereiche ausdehnen, soweit diese den vorgenannten Zwecken dienen. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch finanzielle Unterstützungsbeiträge, Beiträge an Forschungsprojekte inkl. die finanzielle Abgeltung von Bildungsinstitutionen für deren Aufwendungen, Vergabe von Stipendien und durch Ausrichten sonstiger Zuwendungen an finanziell bedürftige Sportlerinnen und Sportler. Im Weiteren können Seminare und Tagungen selbständig organisiert werden; im Einzelfall auch durch den Beizug von Spezialisten. Zudem können innerhalb des Stiftungszweckes Infrastrukturprojekte und weitere Aktivitäten zugunsten des Leistungssports unterstützt werden, die dem Leistungssport zugutekommen. Im Weiteren können steuerbefreite Stiftungen unterstützt werden, welche die ganzheitliche Förderung von Athletinnen und Athleten bezwecken. Die Stiftung unterstützt primär Destinatäre aus der ganzen Schweiz und im Einzelfall auch solche aus dem Ausland. Die Stiftung kann mit anderen Organisationen - unabhängig von ihrer Rechtsform - zusammenarbeiten, wenn dies dem Stiftungszweck dienlich erscheint. Der Stifter behält sich gemäss Art. 86a ZGB ausdrücklich das Antragsrecht an die zuständige Behörde vor, den vorstehenden Zweck zu ändern, wenn seit der Errichtung der Stiftung oder seit der letzten vom Stifter verlangten Änderung mindestens zehn Jahre verstrichen sind. Den in diesem Artikel angeführten Destinatären/Begünstigten steht kein Rechtsanspruch am Stiftungsvermögen zu. Zuwendungen im Rahmen des Stiftungszweckes bestimmt ausschliesslich der Stiftungsrat. Dieser kann in einem Reglement nähere Vorschriften über die Ausführung des Stiftungszweckes umschreiben. Die Stiftung verfolgt keine Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke.
 

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