Krankenhilfsfonds des bündnerischen Polizeibeamten- Verbandes (CHE-109.485.489)


 
Krankenhilfsfonds des bündnerischen Polizeibeamten- Verbandes
Dr. Vinzens Augustin
Vazerolgasse 2
7000 Chur (GR)

HR-Status: gelöscht

Zweck

Den Mitgliedern des BKV (Bündner Kantonspolizei-Verband) und ihren Angehörigen in direkter Linie in Härtefällen ungedeckte Behandlungs- und Pflegekosten, welche ihnen aus Krankheit oder Unfall erwachsen, ganz oder teilweise zu vergüten sowie nach Möglichkeit zugunsten von jungbrevetierten Polizistinnen und Polizisten mit Kindern Prämienanteile der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nach KVG oder der Sterbekasse des Verbandes Schweizerischer Polizeibeamter (VSPB) zu übernehmen.
 

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