International Ski and Snowboard Federation FIS (CHE-108.152.134)


 
International Ski and Snowboard Federation FIS
Blochstrasse 2
3653 Oberhofen am Thunersee (BE)

HR-Status: aktiv


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Zweck

Förderung und Unterstützung der internationalen Entwicklung von FIS in allen Belangen; Unterstützung der internationalen Teilnahme an FIS-Disziplinen auf allen Ebenen und ohne Diskriminierung; Aufnahme und Pflege freundlicher Beziehungen mit und zwischen den Mitgliedsverbänden; im Rahmen seiner Möglichkeiten Unterstützung der Ziele der Mitgliedsverbände; Förderung der Zusammenarbeit und gegenseitigen Verständigung zwischen Athleten aus allen Ländern; Einsatz angemessener Bemühungen, um sicherzustellen, dass seine Tätigkeiten nachhaltig und umweltfreundlich sind; sofern nach vernünftigem Ermessen möglich, Minimierung seiner CO2-Bilanz und Verfolgung des Ziels, durch Kohlenstoffausgleichsmechanismen CO2-Neutralität zu erreichen; Festlegung von Regeln für alle FIS-Wettkämpfe; Anerkennung der internationalen Wettkämpfe, die den Regeln und Vorschriften von FIS entsprechen, und Durchsetzung der Einhaltung der FIS-Regeln und -Vorschriften bei solchen Wettkämpfen; Förderung und Organisation von FIS-Weltmeisterschaften, FIS-Welt- und -Kontinentalcups sowie weiterer FIS-Veranstaltungen in allen FIS-Disziplinen; Dopingbekämpfung in den FIS-Disziplinen und Umsetzung und Durchsetzung von Anti-Doping-Regeln (ADR) im Einklang mit dem Welt-Anti-Doping-Code (WADC); Streben nach Chancengleichheit bei allen FIS-Wettkämpfen; Verfolgung einer Nulltoleranzpolitik gegen jegliche Form unethischen Verhaltens; Schutz der Integrität, Sicherheit, Gleichberechtigung und Fairness der FIS-Wettkämpfe und deren Schutz vor jeglicher Form der Manipulation und/oder korrupter Machenschaften; Unterstützung und Förderung von Initiativen zur Verhinderung von Verletzungen und Unfällen; Förderung des Ski- und Snowboardsports als Freizeitsport im Interesse aller Skisportler und insbesondere als gesunde Aktivität für die Jugend; Beitrag zu einer höheren Anzahl von Sportlern, die dem Skifahren und Snowboarden als Freizeitbeschäftigung nachgehen; Verpflichtung aller Mitgliedsverbände, Richtlinien zur Prävention von Belästigung und Missbrauch einzuführen und aufrechtzuerhalten und das Wohlergehen junger/jugendlicher und erwachsener Teilnehmer zu fördern; Einrichtung und Unterhaltung einer wirksamen Verwaltung zur Steuerung, Regelung und Leitung der Angelegenheiten von FIS und der FIS-Disziplinen; Einhaltung anerkannter Grundsätze der guten Führung im Allgemeinen, einschliesslich unter anderem Grundsätze im Hinblick auf Transparenz, Integrität, Demokratie, Sportentwicklung und Solidarität sowie Kontrollmechanismen, und Förderung einer Kultur offener Gespräche in allen Leitungsorganen und Ausschüssen von FIS; und Unterstützung und Förderung der Diversität und Gleichberechtigung der Geschlechter bei der Wahl und Ernennung von Funktionären und Mitgliedern der Leitungsorgane und Ausschüsse von FIS.
 

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