Hans Buss Stiftung (CHE-101.792.835)


 
Hans Buss Stiftung
Elisabethenstr. 15
c/o Dr. Martin Lenz
4051 Basel (BS)

HR-Status: aktiv


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Zweck

Die Stiftung bezweckt die Förderung der Forschungsgruppen aus den Bereichen der medizinischen Mikrobiologie und Biochemie. Sollte aus irgendeinem Grunde einer dieser Bereiche, oder beide aufgehoben werden, so tritt anstelle der aufgehobenen Bereiche als Zweck der Stiftung in erster Linie die Förderung der medizinischen und chemischen Forschung an der Universität Basel, soweit sie sich mit Problemen befasst, die zur Aufgabe der vorstehend genannten Bereichen gehörten. Sollte sich in einem späteren Zeitpunkt die Lage der einen oder anderen, oder beider Bereiche, durch andere Vermächtnisse und Schenkungen, oder durch Zuwendungen der Industrie, so verbessern, dass entweder das Kuratorium mehrheitlich zur Ansicht gelangt, eine Unterstützung durch Mittel der Stiftung sei nicht mehr nötig, oder dass die Vertreter der beiden Bereiche aus eigenem Entschluss darauf verzichten würden, so treten an die Stelle der beiden genannten Bereiche die astronomisch meteorlogische und die botanische Anstalt. Letztere müsste die Mittel zu einer Vergrösserung der Treibhäuser des botanischen Gartens, sowie einer reichlicheren Ausstattung derselben, und des botanischen Gartens, verwenden. Sollten in späteren Jahren auch diese beiden Organisationseinheiten aus irgendeinem Grunde aufgehoben werden, oder eine Unterstützung durch die Stiftung nicht mehr benötigen, so fallen die Erträgnisse der Stiftung an die Freiwillige Akademische Gesellschaft in Basel. Diese hätte dann die Mittel im Sinne ihres ersten Aufrufes aus dem Jahre 1835 zu verwenden, besonders in den Fällen, bei denen es sich darum handelt, ausgezeichnete und verdienstvolle, auf dem Gebiete der Medizin und Naturwissenschaften tätige Personen, deren Wirksamkeit für unsere wissenschaftlichen Anstalten und für unsere Vaterstadt überhaupt in hohem Grade wohltätig wäre, dadurch auszuzeichnen oder zu erhalten, dass es den Behörden möglich gemacht würde, ihnen Gehalte, welche in dem Gesetz nicht vorgesehen sind, ohne weitere Belästigung des Staates, zuzusichern. Die Stiftung unterstützt die Forschung in dem Sinne, dass die wissenschaftlichen Arbeitenfrei von aller kirchlichen und politischen Beeinflussung durchgeführt werden können. Die Stiftung darf nicht Anlass dazu bieten, dass staatliche Leistungen an die bedachten Institutionen und Personen irgendwie gekürzt werden.
 

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