HSIFH Humanitäre Stiftung für internationale Feuerwehrhilfe (CHE-111.709.362)


 
HSIFH Humanitäre Stiftung für internationale Feuerwehrhilfe
Michel Bätscher
Ettenhauserstrasse 54
8620 Wetzikon ZH (ZH)

HR-Status: gelöscht

Zweck

Die Stiftung bezweckt im In- und Ausland: 1. Errichtung von Gesamtkonzepten in Ländern oder Gebieten auf der Grundlage eines humanitären Regierungs- oder Staatsvertrages im Bereich von feuerwehrspezifischen Sicherheitskonzepten: Planung und Realisierung von Feuerwehrkorps, Errichtung von Feuerwehrdepots, Beschaffung und kostenlose zur Verfügungsstellung von Materialien und Fahrzeugen gemäss den Grundlagen von entsprechenden Gesamtkonzepten, Errichtung von Feuerwehrschulen, Errichtung von Evakuationskarten und -Pläne, Errichtung von Katastrophenkarten und -Konzepte. 2. Grund-, Fach-, und Spezialausbildungen im In- und Ausland: Errichtung von Schulungskonzepten und Schulungsunterlagen, Ausbildung von Angehörigen der Feuerwehr, Ausbildung von Sanitätern und Polizeikorps in den Grundzügen des Feuerwehrhandwerkes, Ausbildung von Mitarbeitern in Firmen, Spitälern, Heimen und Hotels (Aufzählung nicht abschliessend) im Bereich Evakuation, Erste Hilfe, Umgang mit Kleinlöschgeräten. 3. Vergabe des Sicherheits- und Zertifizierungslabels CERTIFIED im In- und Ausland: Die Basis des CERTIFIED ist der internationale Sicherheitsstandard für Feuersicherheit. Dieser Standard wird von der Stiftung erweitert mit den Bereichen Evakuation, Erste Hilfe und Haltungsmassnahmen. Das CERTIFIED ist für sämtliche Unternehmen im Touristikbereich vorgesehen und soll den Tourismus fördern. Das CERTIFIED erhält nur dasjenige Unternehmen, welches den internationalen Standard für Feuersicherheit und die Ausbildung im Bereich Evakuation und Erste Hilfe bei der Stiftung abgeschlossen hat. Die entsprechende Prüfung/Übung, organisiert durch die Stiftung, muss positiv abgeschlossen werden. Das CERTIFIED ist für 5 Jahre gültig und wird laufend durch eine Fachgruppe der Stiftung überprüft. 4. International Emergency Support: Notfallteam für nationale und internationale Hilfe bei Grossereignissen im Bereich Feuer und Naturkatastrophen. Dieses Team ist für die Ablösung und/oder Unterstützung bestehender Hilfskräfte bestimmt und kann von der hilfesuchenden Regierung über die Schweizer Behörden aufgeboten werden. Das Team muss innert 72 Stunden einsatzbereit am Sitz der Stiftung sein. 5. Gönnerversicherung: Die Stiftung kann Personen, welche einer Berufs-, freiwilligen- oder Betriebsfeuerwehr angehören, die Möglichkeit einer Gönnerversicherung über eine international tätige Versicherungsgesellschaft anbieten. 6. Sozialhilfe: Die Stiftung bietet sämtlichen Gönnern der Stiftung eine Sozialhilfe an. Der Stiftungsrat entscheidet über die Klassifizierung von Härtefällen sowie über den Umfang einer finanziellen Hilfeleistung. Den Gönnern wird jederzeit eine Unterstützung und Hilfeleistung gegenüber öffentlichen Ämtern, Versicherungsgesellschaften und anderen involvierten Organisationen und/oder Betrieben, bei Personenschäden oder Feuerschäden, kostenlos angeboten. 7. Fire-Help Award/Fire Brigade Award: Die Stiftung kann eine Nominierung von Pesonen und Feuerwehrkorps erstellen, welche auf Grund einer speziellen Leistung aufgefallen sind. Diese Nominierten Personen und Feuerwehrkorps werden anlässlich des Gönnerfestes von einer Fachjury mit dem Fire-Help Award und dem Fire Brigade Award ausgezeichnet.
 

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