Flugplatzgenossenschaft Reichenbach (CHE-109.695.101)


 
Flugplatzgenossenschaft Reichenbach
Flugplatzstrasse 11a
3713 Reichenbach im Kandertal (BE)

HR-Status: aktiv


Kundenmeinungen
Flugplatzgenossenschaft Reichenbach für den HELP Award 2024 bewerten

Firma bewerten   Jetzt Flugplatzgenossenschaft Reichenbach bewerten


Zweck

Die Genossenschaft betreibt in gemeinsamer Selbsthilfe und im Interesse der Genossenschafter den Flugplatz Reichenbach als verantwortliche Flugplatzhalterin. Sie stellt den Flugbetrieb im Rahmen des Flugbetriebsreglementes und den Unterhalt des Flugplatzes sicher, sorgt für den Erhalt des Flugplatzareals als Freizeitzone und Landwirtschaftsgebiet und koordiniert alle in diesem Gelände stattfindenden Aktivitäten. Sie tätigt alle damit direkt oder indirekt zusammenhängenden Geschäfte, insbesondere kann sie Immobilien oder Land erwerben oder veräussern. Sie erlässt für alle Platzbenützer verbindliche Reglemente nach den geltenden Vorschriften, insbesondere den Weisungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt und im Einklang mit geltenden Lärmvorschriften.
 

Weitere Links:

Flugplatzgenossenschaft Reichenbach auf handelsregister.help.ch




Logoregister

Wirtschaft Schweiz

Der Onlineverlag HELP Media AG publiziert seit 1996 Konsumenten­in­for­mationen für Schwei­zerinnen und Schweizer.

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Aktuelle News

Erste Schweizer Gesamtübersicht bringt neue Erkenntnisse für die Littering-Bekämpfung
Verein IGSU - IG saubere Umwelt, 28.05.2024

Siehe mehr News

Alle Angaben ohne Gewähr AGB

Ihre Werbe­plattform

HELP.CH your e-guide ® ist ein führendes Schweizer Verzeichnis für Wirtschafts- und Handelsregisterdaten sowie von Firmen­adressen.

www.help.ch

Kontakt

Adresse:
HELP Media AG
Geschäftshaus Airgate
Thurgauerstrasse 40
8050 Zürich


Copyright © 1996-2024 HELP Media AG, Geschäftshaus Airgate, Thurgauer­strasse 40, CH-8050 Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung