Krankentaggeldversicherungslösung für erkrankte Mitarbeitende des Kantons Bern nach Beendigung der Anstellung: Freiwillige Krankenversicherungen


Publikations­datum
08.05.2025
Meldungs­nummer
16385-01
Art
Dienstleistung
Kanton
Bern
Arbeit
66512210: Freiwillige Krankenversicherungen
Ausführungstermin
Eine entsprechende Krankentaggeldversicherungslösung würde voraussichtlich für eine Mindestdauer von drei Jahren abgeschlossen werden.
Beschreibung

Ziel der nachgefragten Krankentaggeldversicherungslösung ist die Vermeidung von Härtefällen, die sich nach der Beendigung einer Anstellung für erkrankte Mitarbeitende ergeben können.


Der Versicherer bezahlt das Taggeld für Krankheiten, die während der Anstellung eingetreten sind und über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus andauern.


Über die Versicherungslösung soll das gesamte dem Personalgesetz und dem Gesetz über die Anstellung der Lehrkräfte unterstellte Personal (inkl. Personal mit befristeter Anstellung) abgedeckt werden. Auch werden die Bernischen Hochschulen (Universität Bern, Pädagogische Hochschule Bern und Berner Fachhochschule) für ihr gesamtes über Drittmittel finanziertes Personal mitversichert.


Anspruch auf Krankentaggelder haben sowohl Mitarbeitende, denen gekündigt wurde, als auch diejenigen, die selbst gekündigt haben. Dies unabhängig davon, ob sie bereits vor oder erst nach ihrer Kündigung erkranken, sofern sie über die Beendigung des Anstellungsverhältnisses hinaus krankgeschrieben bleiben. Das Krankentaggeld soll 80 Prozent des bisherigen Gehalts bzw. des versicherten AHV-Lohnes betragen und direkt nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses bzw. nahtlos (ohne Wartefrist) im Anschluss an die vom Arbeitgeber geleistete Gehaltsfortzahlung bezahlt werden. Die Leistungsdauer soll bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit, längstens jedoch insgesamt 730 Tage pro Fall ab Krankheitsbeginn betragen. Die Dauer der krankheitsbasierten Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber während bestehendem Anstellungsverhältnis, wird demnach an die maximale Leistungsdauer gemäss Krankentaggeldversicherungsvertrag angerechnet.


 
Kontakt
Finanzverwaltung des Kantons Bern, Fachstelle Versicherungsmanagement (ZBS Versicherungen)
Münsterplatz 12
3011 Bern

 



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