Gemeindestrasse G1-101 (CH) / Landesstrasse L44 (A), Widnau (CH) / Lustenau (A): Überbrückungsmassnahme Brücke Rhein Wiesenrain: Bauarbeiten


Publikations­datum
05.05.2025
Meldungs­nummer
14757-01
Art
Bau
Kanton
St. Gallen
Arbeit
45000000: Bauarbeiten
Ausführungstermin
Baubeginn ca. Mitte August 2025, Bauende im Bereich Brücke (Ende Verkehrsbeeinträchtigung) ca. Anfang November 2025, Bauende inkl. Räumung ca. Ende November 2025
Beschreibung

Zur Entlastung des 1912/13 erstellten Stahltragwerks über den Rhein werden die bestehenden Belagsaufbauten inkl. Konsolen, Randsteine, Schienen und Abdichtungsbahn entfernt. Diese Intervention stellt eine Überbrückungsmassnahme dar, um damit wieder eine zweispurige Verkehrsführung auf der Brücke zulassen zu können. Die Bauarbeiten finden etappiert und teilweise unter Verkehr statt. Während einem Grossteil der Zeit muss die Durchfahrt für den öffentlichen Linienbus sichergestellt werden. Aufgrund der geringen Platzverhältnisse an beiden Aussenrändern (Gehweg, Randsockel) und zur Entfernung der Schienen ist der Einsatz von Handarbeit erforderlich. Aufgrund der asbestfaserhaltigen Abdichtung müssen spezielle Sicherheitsmassnahmen und spezielle Auflagen bei der Abwasserreinigung berücksichtigt werden.


Als zukünftige Fahrbahnoberfläche wird eine bituminöse Oberflächenbehandlung (OB) der gereinigten Betonplatte ausgeführt. Die Entwässerungsschächte müssen erhalten bleiben und auf die neue Situation adaptiert werden (Anpassung der Stahl-Schachtdeckel). Am Gehweg und in den Übergangsbereichen wird ein Aufbeton vorgesehen. Die seitlichen Fahrbahnabschlüsse werden mit verzinkten Stahlprofilen und Schutzblechen realisiert. An der Bauwerksunterseite müssen auf der schweizerischen Seite neue Entwässerungsleitungen an den bisher nicht angeschlossenen Schächten ausgeführt werden und an die bestehende Längsleitung angeschlossen werden.


Die gesamte Baustelle wird von der österreichischen Seite her bedient. Sämtliche Baustelleninstallationen und Lagerflächen befinden sich damit auf der österreichischen Seite, da die schweizerische Seite in der Grundwasserschutzzone S2 liegt. Die Amtsvariante sieht vor, sämtliches Abbruchmaterial auf österreichischer Seite an einer bereits bewilligten Stelle zu deponieren.


Hauptkubaturen:

  • Abbruch Beläge ca. 380 m3
  • Mischabbruch (asbesthaltig) ca. 104 m3
  • Abbruch Beton ca. 124 m3
  • Abbruch Randsteine ca. 68 t
  • Instandsetzung Beton/Mörtel ca. 15 m3
  • Bit. Oberflächenbehandlung ca. 1'750 m2
  • Entwässerung ca. 80 m
  • Konsolgerüst (wasserdicht) ca. 500 m
 
Kontakt
Kanton St.Gallen, Tiefbauamt, Strassen- und Kunstbauten
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 -

 



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