SanMobil (CHE-448.610.506)


 
SanMobil
Alte Landstrasse 197
8706 Meilen (ZH)

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Zweck

Es handelt sich um einen gemeinnützigen Verein. Das heisst, der Verein SanMobil verfolgt keine kommerziellen Zwecke, erstrebt keinen Gewinn und verfolgt keine Selbsthilfezwecke. Die Organe sind ehrenamtlich tätig. Absicht der Vereinsmitglieder ist es, dank dem Aufbau eines Fahrdienstes die Mobilität von Menschen mit eingeschränkter Gesundheit (physisch wie auch psychisch) zu fördern. Im Vordergrund stehen Dienstleistungen wie zum Beispiel Fahrten von und zu Krankenhäusern und Rehabilitatsionskliniken, die regelmässige Übernahme von Therapiefahrten (Dialyse, Chemotherapie, Drainage usw.) oder der Transport von Personen zu einer ärztlichen Praxis oder zu weiterführenden therapeutischen Institutionen. Der Fahrdienst SanMobil füllt damit eine Lücke im sozialmedizinischen Transportangebot der Schweiz und sieht sich als Ergänzung zu bereits bestehenden Angeboten. Der Verein bietet Fahrten zu deutlich vergünstigten Bedingungen an im Vergleich zu einer Beförderung zu marktüblichen Konditionen. Der Fahrdienst steht grundsätzlich allen offen. Im Vordergrund steht die Beförderung von Personen, welche sich aufgrund ihrer finanziellen Situation den Transport mittels Taxis gar nicht oder schwerlich leisten können. Der Verein bezweckt damit die Integration von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und leistet derart einen Beitrag zur Reduktion der gesellschaftlichen Gesundheitskosten. Zur Erfüllung des Vereinszwecks wird ein Fahrdienst organisiert, welcher die obgenannten Dienstleistungen in einer ersten Aufbauphase hauptsächlich im Raum Zürich erbringt. Es ist aber grundsätzlich eine schweizweite Tätigkeit vorgesehen. Profitieren sollen nicht nur Menschen, welche zwar eingeschränkt aber grundsätzlich mobil sind, sondern langfristig auch Menschen, welche in ihrer Gehfähigkeit soweit eingeschränkt sind, dass sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Die operative Leitung des SanMobil Fahrdienstes kann von einzelnen Vereinsmitgliedern wahrgenommen oder an Partner delegiert werden. Diese Dienstleistung soll auf der Basis moderner Lösungen im Bereich der Informationstechnologie (sogenannte Cloud-Lösungen) angeboten werden. Zu diesem Zweck arbeitet der Verein mit Partnern zusammen, welche Software auf der Basis solcher Cloud-Lösungen anbieten. Der Verein kann solche Software kaufen oder mieten und bei Bedarf Beteiligungen an solchen Anbietern erwerben. Ausserdem kann der Verein bei Bedarf die Weiterentwicklung solcher Software-Lösungen in Auftrag geben. Der Zugang zum Fahrdienst soll aber auch mittels Anruf oder Bestellung per E-Mail möglich sein, um ein möglichst breites Zielpublikum erreichen zu können. Der Verein kann einen Fonds schaffen, welcher die Fahrten von weitgehend mittellosen Patientinnen und Patienten ganz oder teilweise übernimmt. Die Fondsmittel können generell zum Zweck der Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden der beförderten Patientinnen und Patienten eingesetzt werden. Der Vorstand legt in diesem Sinn die Kriterien der Verwendung der Fondsmittel fest. Die Fahrerinnen und Fahrer sind grundsätzlich freiwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, welche sich im Sinne des Vereinszwecks engagieren wollen und bei Bedarf Fahrten übernehmen. Viele (aber nicht alle) Fahrten werden im Personenwagen vorgenommen, welcher Eigentum der Fahrerinnen und Fahrer ist. Sie erhalten darum für ihre Fahrten eine Entschädigung, welche mindestens ihre Auslagen deckt. Wenn es die finanzielle Situation des Vereins zulässt oder wenn die Fahrerinnen und Fahrer zusätzliche Leistungen erbringen, so kann eine zusätzliche Entschädigung erfolgen. Dafür dürfen auch Einnahmen aus Spenden verwendet werden. Der Verein behält sich vor, das Angebot des SanMobil Fahrdienstes auch anderen Anbietern zugänglich zu machen. Ausserdem kann mit den Sozialdiensten von Spitälern und anderen Institutionen zusammengearbeitet werden. Der Verein kann sich in vielfältiger Weise im Zusammenhang mit modernen Lösungen der Mobilität engagieren. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschliesslich für das autonome Fahren. Der Verein kann zum Beispiel entsprechende Fahrzeuge erwerben. Er kann ferner die Entwicklung dafür benötigter Software in Auftrag geben oder sich an Firmen beteiligen, die solche Lösungen entwickeln. Auch die Beteiligung an solchen Pilotprojekten ist möglich.
 

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