STIFTUNG FÜR INKLUSION UND GEMEINSCHAFT (CHE-438.833.625)


 
STIFTUNG FÜR INKLUSION UND GEMEINSCHAFT
Hauptstrasse 93
2552 Orpund (BE)

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Zweck

Die Stiftung bezweckt die gemeinnützige Förderung durch: Schaffung von Begegnungsforen und Plattformen sowie sozialen Begegnungsmöglichkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen bzw. deren Familien und nicht behinderten Menschen; Aufbau und Unterstützung von Netzwerken und Anlaufstellen im Rahmen der beruflichen Integration, Aus- und Weiterbildung von Menschen mit Behinderungen mit dem Zweck sinnstiftender Tätigkeiten in der Berufswelt oder in einem berufsähnlichen Umfeld; Unterstützung und Ermöglichung von Begegnungsformen und -orten für zeitgemässe Betreuungs-, Wohn- und Ferienwohnmodelle zwischen Menschen mit Behinderungen, betroffenen Familien und nicht-behinderten Menschen. Sie kann weiter alle Geschäfte tätigen, die mit dem Stiftungszweck unmittelbar zusammenhängen oder geeignet sind, diesen zu fördern, insbesondere Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung zum Thema Menschen mit Behinderungen, Erwerb, Miete, Verwaltung und Veräusserung von Liegenschaften zwecks Schaffung, Unterstützung oder Zurverfügungstellung von Begegnungsorten für Menschen mit Behinderungen und deren Familien. Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig, sie ist politisch und konfessionell neutral und verfolgt keinerlei Erwerbs- und Selbsthilfezwecke. Die Stiftung kann ihren Zweck erfüllen, indem sie eigene Projekte im Bereich lnklusion von Menschen mit Behinderungen, Dialog zwischen Menschen mit Behinderungen und nicht-behinderten Menschen, behindertengerechter Wohnungsbau initiiert und/oder Projekte von Dritten unterstützt. Der Stiftungsrat ist in der Schwerpunktlegung der Wirkungskreise und der Mittelverwendung im Rahmen des Stiftungszweckes frei, wobei die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen als Hauptzweck und alle anderen Zwecke als diesen untergeordnete Nebenzwecke gelten. Eine Verpflichtung, alle Ziele zu verfolgen bzw. die Nebenzwecke gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Mit Bezug auf die verschiedenen Wirkungsgebiete können sowohl Einzelpersonen unterstützt werden, als auch Zuwendungen an Organisationen ausgerichtet werden, die in entsprechenden gemeinnützigen Fördergebieten wie Inklusion, Gesundheit, Medizin, Menschen mit Behinderungen, Forschung, Wohn- und Begegnungsformen für Menschen mit Behinderungen etc. tätig sind.
 

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