Ashshbuha Genossenschaft in Liquidation (CHE-430.787.192)


 
Ashshbuha Genossenschaft in Liquidation
Poststrasse 24
6300 Zug (ZG)

HR-Status: aktiv

Zweck

Die Genossenschaft wurde gegründet, um die folgenden Ziele zu erreichen: Die Genossenschaft unterstützt (erleichtert) ihre Mitglieder bei der Selbstverwirklichung im Bereich der Businessführung, der persönlichen Entwicklung (persönliches Wachstum), der Entwicklung und des Verständnisses von Geschäftsideen, Entwicklung der Geschäftsanalyse, Entwicklung des strategischen und/oder Investitionsdenkens. Auch bezweckt die Genossenschaft den Aufbau der Kommunikation (Kommunikativität, gegenseitige Unterstützung, Interaktion) und die gegenseitige Unterstützung zwischen den Genossenschaftern im Rahmen des Gesellschaftszwecks, für die die Genossenschaft gegründet wurde. Zur Erreichung ihres Gesellschaftszwecks kann die Genossenschaft verschiedene Gemeinschaften aus der Mitte ihrer Genossenschafter errichten, Veranstaltungen und Schulungen durchführen, und auch Geschäftsprojekte, philosophische Projekte, neue Lehrmeinungen, Start-ups auf Grund des Selbstverwaltungsprinzips verwalten und/oder umsetzen. Die Genossenschaft ist Gemeinschaft von Menschen, die beim Beitritt zur Genossenschaft, einschliesslich der Anwendung der Philosophie, der neuen Doktrin, ihre Ansichten über das Leben und/oder die Geschäftsvision für Investitionen überdenken und dadurch ihre Ziele erreichen. Zudem beteiligt sich die Genossenschaft an Wohltätigkeitsveranstaltungen im In- und Ausland. Die Genossenschaft hat das Recht, andere Arten von Aktivitäten durchzuführen, die direkt oder indirekt mit den Zielen der Genossenschaft zusammenhängen. Um das oben genannte Ziel zu erreichen, kann die Genossenschaft bei der Erfüllung der relevanten Aufgaben mit den zuständigen Behörden oder anderen Organisationen zusammenarbeiten, mit denen die Geschäftsbeziehungen unterhält. Das Tätigkeitsfeld kann durch Beschluss der Generalversammlung oder der Delegiertenversammlung erweitert werden, ohne Not der Veränderung der Satzung. Die Genossenschaft ist eine als Körperschaft organisierte Verbindung einer nicht geschlossenen Zahl von Personen oder Handelsgesellschaften, die in der Hauptsache die Förderung oder Sicherung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder in gemeinsamer Selbsthilfe bezweckt oder die gemeinnützig ausgerichtet ist. Die Genossenschaft hat das Recht, Niederlassungen und Vertretungsgeschäfte im In- und Ausland zu eröffnen. Die Genossenschaft hat auch das Recht, kommerzielle und gemeinnützige Organisationen und Verbände aller Art zu gründen oder sich daran zu beteiligen. Für diese Zwecke kann die Genossenschaft Verträge mit Dritten abschliessen, Lizenzen, Patente, Handelsmarken und das Ähnliche erwerben. Sonstiges, das nicht direkt in der Satzung angegeben ist, das der Gesetzgebung nicht widerspricht. Die Genossenschafter sind befugt, Geschäftsprojekte, auch im Investitionsbereich, auf Grund des Selbstverwaltungsprinzips zu leiten und/oder zu verwalten. Alle Genossenschafter sind ermächtigt, ihre Genossenschaftsanteile als Anlageobjekt (-gegenstand) zu betrachten und zu verwenden. Die Mitglieder der Genossenschaft sind berechtigt, geschlossene (nur für Mitglieder der Genossenschaft) Klubs, Schulungen, Spiele, einschlisslich Planspiele verschiedener Formen, philosophische und oder thematische Plattformen, einschliesslich auf Plattformen im Internet in jeder verfügbaren Art und Weise, die mit dem geltenden Recht übereinstimmt, zu machen, während die Genossenschaft nicht an den oben genannten Aktivitäten teilnimmt, sie reguliert oder verwaltet. Die in Ziffer 2 der Satzung für Genossenschaftsmitglieder genannten Leistungen der Genossenschaft können entgeltlich und/oder unentgeltlich sein. Eine solche Entscheidung trifft der Vorstand der Genossenschaft. Die Genossenschaft hat das Recht, verfügbare Mittel in den Erwerb von Immobilien im in- und Ausland im Namen der Genossenschaft und oder durch Gründung einer eigenen juristischen Person unter Beteiligung der Genossenschaft zu investieren. Solche Investitionen erfolgen auf der Grundlage eines Beschlusses des Genossenschaftsvorstandes. Der Vorstand der Genossenschaft hat das Recht, interne Regeln und Vorschriften der Genossenschaft über die Festlegung zusätzlicher Ziele der Genossenschaft und/oder die Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen für die Mitglieder der Genossenschaft zu erlassen. Diese internen Regeln und Vorschriften sind für alle Mitglieder der Genossenschaft verbindlich und werden auf der Website der Genossenschaft und/oder auf andere Weise, die den Mitgliedern der Genossenschaft zugänglich ist, veröffentlicht (ausgehängt). Um zusätzliche Zwecke und/oder Dienstleistungen für die Mitglieder der Genossenschaft zu erbringen, kann der Vorstand die Gründung von Vereinigungen, Verbänden und/oder anderen Vereinigungen und/oder Gesellschaften beschliessen. Diese Vereinigungen, Verbände und/oder Gesellschaften können in Form einer juristischen Person oder ohne Registrierung als juristische Person gegründet werden und sind nicht territorial beschränkt. Der Begriff Ashshbuha, zusammen mit dem Namen der Genossenschaft, hat die Bedeutung der neuen Lehre, Philosophie und ist eine einheitliche Lehre und Philosophie der neuen, Selbsterkenntnis, Hilfe bei der Selbstverwirklichung in der Wirtschaft, persönliches Wachstum, Entwicklung und Verständnis von Geschäftsideen, Entwicklung von Business-Analyse, Entwicklung von strategischen und oder Investitionen Denken, die Schaffung von Kommunikation, gegenseitige Unterstützung zwischen den Menschen, genannt Ashshbuha. So sind die Ziele der Genossenschaft, einschliesslich der Mitglieder der Genossenschaft zu entwickeln, zu fördern, die Lehre, die Philosophie der Ashshbuha so viel wie möglich, einschliesslich der maximalen Finanzierung aus der Genossenschaft, Strukturen und juristische Personen die Förderung der Lehre und/oder Philosophie der Ashshbuha. Handelt es sich bei dem Mitglied der Genossenschaft um eine juristische Person, werden die Dienstleistungen der Genossenschaft von natürlichen Personen (juristische Personen können keine Dienstleistungen erhalten) empfangen, die von einer juristischen Person-Genossenschaft Mitglied delegiert (d.h. eine juristische Person, die Mitglied einer Genossenschaft ist, delegiert Dienstleistungen an eine Person, die nicht Mitglied der Genossenschaft ist). Die Reihenfolge der Delegierung wird vom Vorstand der Genossenschaft festgelegt.
 

Weitere Links:

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