Ars et studium-Stiftung (CHE-429.200.013)


 
Ars et studium-Stiftung
Steinengraben 5
c/o KENDRIS AG
4051 Basel (BS)

HR-Status: gelöscht

Zweck

Wissenschafts- und Forschungsprojekte: Wissenschaftliche Aufbereitung von Beständen in Museen mit dem Ziel, diese für eine Ausstellung oder Präsentation bereit zu machen. Wissenschaftliche Aufarbeitung von Beständen/Nachlässen in Archiven, welche Themen der Kunstgeschichte, Archäologie oder Kulturgeschichte beleuchten. Unterstützung von Dissertationen im Bereich der Kunstgeschichte, Archäologie oder Kulturgeschichte. Die Förderung erfolgt durch Beiträge und/oder zinslose Darlehen. Die zugesprochenen Mittel dienen zur ganzen oder teilweisen Bestreitung der Projektkosten, falls notwendig auch der Lebenshaltungskosten des Destinatärs und - wo gerechtfertigt - seiner eigenen Familie. Zu den Projektkosten gehören insbesondere auch Druckkostenbeiträge an Publikationen. Die jährlich verteilten Mittel der Stiftung für Wissenschafts- und Forschungsprojekte sollen in erster Linie an wenig bemittelte Destinatäre gelangen, andere Destinatäre sind aber nicht ausgeschlossen. Ausbildung: Die Stiftung fördert die Ausbildung von begabten Studenten der Kunstgeschichte durch die Erteilung von Stipendien und/oder von zinslosen Studiendarlehen. Die zugesprochenen Mittel dienen zur ganzen oder teilweisen Bestreitung der Ausbildungskosten (insbesondere der Schul- und Studiengelder), falls notwendig auch der Lebenshaltungskosten des Destinatärs und - wo gerechtfertigt - seiner eigenen Familie. Gefördert werden Ausbildungen, die zu einem vom jeweiligen Land anerkannten Studien- oder Berufsabschluss führen. Zu den anerkannten öffentlichen oder privaten Institutionen gehören insbesondere Universitäten und Fachhochschulen. In besonderen Fällen kann auch eine rein praktisch orientierte Ausbildung ohne eigentlichen Schulbesuch unterstützt werden, wie das etwa bei Restauratoren der Fall ist. Die jährlich verteilten Mittel der Stiftung sollen in erster Linie an wenig bemittelte Destinatäre gelangen, andere Destinatäre sind aber nicht ausgeschlossen. Weiterbildung: Die Stiftung fördert die Weiterbildung im Bereich der Kunstgeschichte durch die Übernahme von Schulgeldern und Unterstützungsbeiträge an Absolventen von Weiterbildungen. Veranstaltungen: Die Stiftung kann Veranstaltungen im Bereich der Kunstgeschichte mit Beiträgen unterstützen. Diese Beiträge dürfen nicht mehr als einen 10% der gesamten Ausschüttungen der Stiftung ausmachen, wobei die Summe der Leistungen der letzten 5 Jahre als Berechnungsgrundlage dient. Es besteht ein Zweckänderungsvorbehalt gemäss Art. 86a ZGB.
 

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