Giuliana und Giorgio Stefanini Stiftung (CHE-358.123.549)


 
Giuliana und Giorgio Stefanini Stiftung
Sonnenrain 2c
bei Giorgio Stefanini
8832 Wilen b. Wollerau (SZ)

HR-Status: aktiv


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Zweck

Die Stiftung bezweckt die Förderung und Unterstützung von Forschung, klinischen Studien und Behandlungen im Bereich Krebs, insbesondere Eierstockkrebs; die Förderung und Unterstützung von klassischer Musik und Oper; die Förderung und Unterstützung von bildender Kunst. Die Stiftung soll von sich aus tätig werden können oder sich an Aktionen, die von anderen gemeinnützigen Organisationen und Projekten mit ähnlicher Zielsetzung durchgeführt werden, beteiligen oder solche Aktionen unterstützen. Die Stiftung kann Beiträge bzw. Zahlungen an anerkannte gemeinnützige Organisationen sowie an natürliche Personen ausrichten. Sie kann Gebühren (z.B. für Kurse, Workshops und Master Klasse) und Stipendien (z.B. Doktoranden) ganz oder teilweise übernehmen sowie Projekte unterstützen und finanzieren. Im Bereich der Krebsforschung kann die Stiftung insbesondere Preise für ausgezeichnete wissenschaftliche Forschungsarbeiten an anerkannten Hochschulen und Universitäten verleihen. Im Bereich der Musik kann die Stiftung insbesondere Preise für ausgezeichnete Leistungen von jungen Talenten verleihen. Im Bereich der bildenden Kunst kann die Stiftung insbesondere kunstwissenschaftliche und kunsttechnologische Forschung sowie konservatorische und restauratorische Vorhaben unterstützen. Sie kann zudem besondere Projekte im Bereich Erforschung und Erhalt von Sammlungsbeständen unterstützen. Die Stiftung kann im Rahmen der Zwecksetzung Grundstücke erwerben, mieten und veräussern. Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung im In- und Ausland tätig; die Tätigkeit erfolgt mehrheitlich im Inland. Die Stiftung hat keinen Erwerbszwecke und erstrebt keinen Gewinn. Sie ist ausschliesslich gemeinnützig tätig. Jeder Ertrag aus der Stiftungstätigkeit kommt allein der Stiftung und damit der Erfüllung ihres gemeinnützigen Stiftungszwecks zugute. Der Stifter behält sich vor, den Stiftungszweck im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu ändern, wobei ein geänderter Zweck wiederum gemeinnützig bzw. öffentlich sein muss.
 

Weitere Links:

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