Stiftung TIME-OUT AID (CHE-342.597.284)


 
Stiftung TIME-OUT AID
Benklenstrasse 6
8340 Hinwil (ZH)

HR-Status: aktiv


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Zweck

Die Stiftung bezweckt a) Menschen in einer Lebenskrise eine Auszeit zu ermöglichen, um ihnen zu einer beruflichen und privaten Neuausrichtung zu verhelfen, sie sowohl geistlich als auch physisch zu stärken und zu ermutigen. In diesem Sinne soll die Stiftung einen Ort der Ruhe und Erholung schaffen. Sie leistet Betroffenen dabei Beiträge für die Unterbringung, Begleitung und Förderung, soweit diese die Auszeit nicht selber finanzieren können. b) Die Liegenschaft in Verbania, Italien, mit Landhäusern, Rusticos, Gästezimmern, Mehrzweckgebäude und Freizeitanlagen direkt oder indirekt (über von ihr gehaltene juristische Personen) zur Erfüllung des Zwecks gemäss Art. 2 zu halten, zu führen und dauernd zu erhalten. Damit die Stiftung mit ihren Einrichtungen selbsttragend geführt werden kann, kann sie zu touristischen Zwecken Wohnungen, Zimmer, Konferenz-/Seminarräume und Campingplätze vermieten. Sie kann Konferenzen, Seminare, Bankette und Feste (Geburtstag, Jubiläum, Hochzeit) organisieren. Sie kann auch grössere Gruppen (Schulklassen, Jugend- oder Erwachsenenfreizeiten) beherbergen. Teilparzellen, einzelne Parzellen oder Liegenschaften der Liegenschaft Verbania dürfen nicht veräussert werden. Die Stiftung kann weitere Liegenschaften erwerben, besitzen, mieten, pachten, veräussern sowie im Baurecht übernehmen. Die von der Stiftung direkt oder indirekt gehaltenen Liegenschaften werden zur Erfüllung des Stiftungszwecks zur Verfügung gestellt. c) Die Leistung von Beiträgen im Sinne des Barmherzigkeitsgedankens an Menschen in besonderen Lebenslagen. Unter besondere Lebenslagen fallen Bedürftigkeit (physisch und geistlich), Krankheit, Unfall, Tod von Angehörigen, Lebenskrisen oder andere Notlagen. Die Unterstützung kann in Form von Existenz sichernden Beiträgen oder Darlehen geschehen. d) Den Stiftern und ihren Nachkommen die Benutzung der Liegenschaft in Verbania, Italien, und anderer Liegenschaften kostenfrei oder zu einem vom Stiftungsrat zu bestimmenden Betrag zu ermöglichen, soweit ein Aufenthalt der Erziehung, der Ausbildung, dem Familienzusammenhalt und der Eheförderung dient sowie in besonderen Lebenslagen, bei denen eine Auszeit angezeigt ist. e) Die Stiftung ist im Rahmen ihrer Zwecksetzung in der ganzen Schweiz und im Ausland tätig.
 

Weitere Links:

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