L1X Stiftung (CHE-311.270.462)


 
L1X Stiftung
Gubelstrasse 11
c/o Sielva Management SA
6300 Zug (ZG)

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Zweck

Die Stiftung bezweckt: (i) die Förderung des sogenannten L1X Protokolls (das Komponenten anderer Protokolle enthalten kann); (ii) die Veröffentlichung des L1X Protokolls; (iii) die Förderung und Entwicklung von Technologien und Anwendungen, die auf dem L1X Protokoll aufbauen; (iv) die Publikation sämtlicher Software-Komponenten im Zusammenhang mit dem L1X Protokoll; (v) die Förderung, Verwaltung und Orchestrierung des L1X Ökosystems; (vi) die Herausgabe von L1X Token (ohne Rechtsanspruch); (vii) die Verwaltung der L1X-Projekt-Webseite; (viii) das Halten und die Verwaltung von digitalen und nicht-digitalen Vermögenswerten zu diesen Zwecken; (ix) die Schulung und Ausbildung im Bereich des L1X Ökosystems und des L1X Protokolls und der damit verbundenen Technologien und Anwendungen; (x) die Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf das L1X Ökosystem und das L1X Protokoll und der damit verbundenen Technologien und Anwendungen; (xi) und das Ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs des L1X Tokens und des L1X Ökosystems. Zu diesem Zweck kann die Stiftung eine technische Anwendung zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der Netzwerkteilnehmer schaffen ("L1X DAO"), diese verwalten und die Umsetzung der Mitwirkung unterstützen; geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen und Einzelpersonen durch einzelne finanzielle Förderbeiträge unterstützen und finanzieren oder Förderprogramme auflegen und publizieren (z.B. Grants); L1X Token für den Ausbau des L1X Ökosystems herausgeben (z.B. Airdrops); in der Öffentlichkeit das L1X Ökosystem, das L1X Protokoll und Technologien und Anwendungen, die auf dem L1X Protokoll basieren, anpreisen und dieses schulen, Schulungsmaterialien wie beispielsweise technische Beschriebe erstellen und zur Verfügung stellen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten), mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des L1X Ökosystems in Kontakt treten, erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen, Markenrechte und andere IP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben, Konferenzen oder andere Veranstaltungen wie beispielsweise Workshops, Entwickler-Events und Hackathons organisieren, die das L1X Protokoll unterstützen und bekannt machen, Webseiten und Interfaces hosten, verwalten und managen, und API-Technologie bereitstellen; Unterstiftungen schaffen; und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zum L1X Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (IKS), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und das L1X Ökosystem während allen Projektphasen umfasst, schaffen. Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für das L1X Ökosystem bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.
 

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