Anoma Stiftung (CHE-264.379.335)


 
Anoma Stiftung
Baarerstrasse 82
6300 Zug (ZG)

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Zweck

Der Zweck der Stiftung ist die selbständige und unabhängige Orchestrierung des Anoma Ökosystems. Das Anoma-Ökosystem umfasst die Anoma-Protokolle und verwandte Technologien, andere Protokolle, Projekte und Institutionen, die in irgendeiner Eigenschaft mit den Anoma-Protokollen interagieren, sowie alle zukünftigen Protokolle, Technologien und Anwendungen, die für das Anoma-Ökosystem relevant sind. Die Stiftung baut das Anoma Ökosystem auf und aus und sorgt für die Verlinkung der Teilnehmer und die Koordination der finanziellen und nicht finanziellen Beiträge der Teilnehmer an das Anoma Ökosystem. Die Stiftung schafft die Grundlagen für die Kommunikation, lnteraktion und Kooperation der Teilnehmer innerhalb des Anoma Ökosystems. Die Stiftung bemüht sich dauernde Transparenz hinsichtlich der Stiftungstätigkeit innerhalb des Anoma Ökosystems zu schaffen. Halten und Verwaltung von Ökosystem relevanten Werten. Ökosystem relevant sind Werte, die notwendig sind, damit die Stiftung das Ökosystem selbständig und unabhängig orchestrieren kann (darin enthalten sind Rechte an der Innovation, vertragliche Rechte oder Eigentum an der Technologie, Kennzeichen- und Namensrechte, Sourcecodes und Ähnliches). Die Ökosystem relevanten Werte gehören zum Stiftungsvermögen und dürfen im Grundsatz nicht veräussert oder belastet werden. Für die Verwaltung der Ökosystem relevanten Werte ist der Stiftungsrat zuständig. Förderung der durch das Ökosystem anvisierten Innovation. Die Stiftung sorgt dafür, dass die vom Ökosystem anvisierte Innovation gefördert und entwickelt wird. Sie koordiniert die technischen und wissenschaftlichen Beiträge der Teilnehmer des Ökosystems und kann die Entwicklungsarbeiten durch finanzielle und nicht-finanzielle Förderungsprogramme unterstützen. Die Stiftung kann dazu das nicht Ökosystem relevante Stiftungsvermögen verbrauchen. Die Stiftung kann die Entwicklungstätigkeit an einen oder mehrere Entwickler auf Mandats- bzw. Honorarbasis auslagern. Die Stiftung kann für die Überprüfung der Entwicklungstätigkeit eine technische Kommission einsetzen. Die von der Stiftung zu fördernde Innovation enthält unter anderem die Schaffung von distributed ledgers (Blockchains), damit zusammenhängende Protokolle und Applikationen, die von den Teilnehmern des Ökosystems autonom genutzt werden können. Die Stiftung bezweckt, die Netzwerke, Protokolle und Applikationen weiterzuentwickeln und dadurch die autonome Nutzung der Innovation durch die Teilnehmer des Ökosystems nachhaltig zu ermöglichen. Der Betrieb dieser Netzwerke, Protokolle und Applikationen erfolgt durch die Teilnehmer autonom und ohne Einfluss der Stiftung. Die Stiftung fördert und unterstützt die Forschung, Entwicklung und Deployment der Anoma-Protokolle sowie der damit verbundenen Technologien, Protokolle, Projekte und Anwendungen. Die Stiftung fördert und unterstützt die Forschung, Entwicklung und Deployment von Technologien, Protokollen, Projekten und Anwendungen, die mit den Anoma-Protokollen oder dem Anoma-Ökosystem interagieren. Die Stiftung strebt die Schaffung digitaler Einheiten (Projekt-Token) an, die sie zur Förderung des Anoma-Ökosystems mit jeder beliebigen Ausgabemethode verwenden kann. Die Stiftung legt die Bedingungen für die Schaffung und Ausgabe der Finanzierung fest. Die Stiftung ist ermächtigt, Projekttoken für die Anoma Protokolle gegen Zahlung von FIAT-Währungen, gegen Zahlung von Crypto-Währungen auszugeben und gegen Zahlung anderer Werteinheiten auszugeben. Die Projekttoken dienen u.a. dem Ausbau des Ökosystems und der Verwirklichung des Stiftungsprojektes. Die Stiftung kann die initiale Allokation der Projekttoken nach eigenem Ermessen vorschlagen. Die Stiftung stellt sicher, dass die Netzwerke dezentral und autonom genutzt werden können. Auf die Nutzung der Anoma Protokolle nimmt die Stiftung keinen Einfluss und die Aktivitäten auf den distributed ledgers sind nicht Gegenstand der Stiftungstätigkeit. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation sowie des Betriebs der Netzwerke, Protokolle, und Applikationen notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.
 

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