The International Industry Society in Advanced Rehabilitation Technology (CHE-221.880.124)
The International Industry Society in Advanced Rehabilitation Technology
Klausstrasse 33
c/o Thouvenin Rechtsanwälte KLG
8034 Zürich (ZH)
HR-Status: aktiv
IISART widmet sich der Weiterentwicklung und Förderung moderner Gesundheitstechnologie in der Rehabilitation zum Wohle der Patienten und der Gesellschaft insgesamt. IISART vertritt die Interessen von Entwicklern, Herstellern und Vermarktern von Medizinprodukten und deren Zubehör, aktiven medizinischen Geräten und Dienstleistungen im Bereich der Rehabilitationstechnologie, z. B. Robotik, virtuelle Rehabilitation, therapeutische elektrische Stimulation, sensorbasierte Technologien, invasive oder nicht-invasive Neurostimulation und andere. Alle diese Technologien werden als "fortgeschrittene Rehabilitationstechnologie" (im Folgenden "Rehabilitationstechnologien") bezeichnet. Die Ziele von IISART lauten wie folgt: Förderung der gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder auf nationaler und internationaler Ebene; Befürwortung und Aufrechterhaltung angemessener Industriestandards im Gesundheitswesen im Bereich der Rehabilitationstechnologie in der ganzen Welt zum Nutzen der Patienten und Anwender; Sammlung und Untersuchung einschlägiger Gesetze und Vorschriften, die auf die Branche anwendbar sind, und Weitergabe dieser Informationen an ihre Mitglieder und an die entsprechenden internationalen Organisationen; neue Entwicklungen und Anforderungen zu antizipieren und Reaktionen darauf einzuleiten; wissenschaftliche Erkenntnisse und Fachwissen zu verbreiten und zu fördern; transparente und verlässliche Beziehungen zu nationalen und internationalen Behörden, Institutionen und anderen relevanten Interessengruppen zu pflegen, um die soziale, wirtschaftliche und wissenschaftliche Relevanz von Rehabilitationstechnologie für die Rehabilitationsindustrie in der Welt bestmöglich zu vermitteln; die IISART-Mitglieder allgemein zu vertreten, eine repräsentative Sichtweise aller Mitglieder anzustreben und ihre Interessen zu fördern: a) gegenüber verschiedenen nationalen und internationalen Behörden; b) gegenüber allen anderen Fachverbänden des Gesundheitswesens (ggf. nach Rücksprache mit dem entsprechenden internationalen oder nationalen Verband); c) gegenüber allen lokalen, nationalen oder internationalen Berufs-, Patienten- oder Verbrauchergruppen im Gesundheitsbereich (gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem zuständigen internationalen oder nationalen Verband); um gegen diskriminierende Handelspraktiken vorzugehen; um sich für günstige wirtschaftliche Rahmenbedingungen für Rehabilitationstechnologien in der globalen Rehabilitationsindustrie einzusetzen; und um mit anderen Verbänden und Organisationen in allgemeinen Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse zusammenzuarbeiten.
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