Zweck der Stiftung ist die Bestreitung der Kosten der Erziehung, Ausstattung oder Unterstützung der Angehörigen der stiftungsberechtigten Familie, insbesondere in Notfällen. Zuwendungen zu ähnlichen Zwecken sind möglich; Vollständige Zweckumschreibung gemäss Stiftungsurkunde.