Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung zu Gunsten von ausgesetzten und vernachlässigten Haustieren (CHE-194.751.261)


 
Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung zu Gunsten von ausgesetzten und vernachlässigten Haustieren
Dahlienstrasse 12
4106 Therwil (BL)

HR-Status: gelöscht

Zweck

Die Stiftung bezweckt die Existenz und Haltung von ausgesetzten und vernachlässigten Haustieren zu verbessern, beispielsweise durch Unterstützung von Auffang- und Pflegestationen, Soforthilfen und Tierheimen, durch Beiträge zur Weitervermittlung herrenloser Haustiere, durch finanzielle Unterstützung von Impf- und Sterilisationsaktionen z.B. bei Bauernhöfen. Die Stiftung kann auch Beiträge an die Kosten medizinischer Betreuung von Haustieren ausrichten. Stiftungsleistungen bleiben beschränkt auf Haustiere aller Art (das heisst also exklusive Projekte für wildlebende Tiere und Nutztiere). Keine Stiftungsleistungen können erbracht werden für Public Relations Aktionen oder an Organisationen, die Public Relations Aktionen planen oder durchführen, Sammlungen zu Gunsten anderer Organisationen, Bewegungen, welche illegal Labor- und andere Tiere, die Gefangenschaft gewohnt sind und in einer erweiterten Umgebung untergehen würden, frei lassen oder frei zu lassen beabsichtigen, Organisationen, die sich extrem und unrealistisch gegen Versuche wehren, die von staatlichen Zulassungsbehörden verlangt werden, es sei denn, es stünden gültige Alternativen zur Verfügung, Organisationen, die nur Pamphlete erarbeiten ohne zu handeln bzw. handeln zu können, sowie Vereine, Stiftungen und andere Organisationen, die keinen Jahresbericht veröffentlichen, der von einer anerkannten Buchprüfungsgesellschaft geprüft und in Ordnung befunden wurde, Bewegungen mit unrealistischen Zielsetzungen sowie Unternehmungen ausserhalb der Region von Basel. Bei Prüfung von Gesuchen ist die finanzielle Situation des Petenten mit einzubeziehen; Stiftungsleistungen dürfen nicht erbracht werden, wenn auf Seiten des Petenten hinreichend eigene Mittel vorhanden sind. Sollten sich entgegen der Erwartungen der Stifter nicht genügend Gelegenheiten bieten, Unterstützungen im Sinne des Stiftungszwecks auszurichten und sich deshalb über das Dotationskapital hinaus grössere ungenutzte Beträge anhäufen, so kann der Stiftungsrat diese der "Dorothe und Robert Speitel de Cussy-Stiftung zu Gunsten von in materielle Bedrängnis geratenen Haustierhaltern" oder, falls diese keinen Bedarf haben sollte, Stiftungen und Institutionen zuwenden, die ähnliche Zwecksetzungen verfolgen.
 

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