Betrieb eines Malergeschäftes und eines Industriespritzwerkes sowie Handel mit Bedarfsartikeln des Malergewerbes; kann sich an anderen Unternehmungen beteiligen, Zweigniederlassungen errichten, Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern sowie Finanzierungen aller Art tätigen, insbesondere Darlehen an Dritte oder an Aktionäre gewähren oder solche sicherstellen.