PairedWorld Stiftung (CHE-173.130.596)


 
PairedWorld Stiftung
Rigistrasse 2
6300 Zug (ZG)

HR-Status: aktiv


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Zweck

Die Stiftung bezweckt: die Förderung des sogenannten PairedWorld Protokolls (das Komponenten anderer Protokolle enthalten kann); die Veröffentlichung des PairedWorld Protokolls; die Förderung und Entwicklung von Technologien und Anwendungen, die auf dem PairedWorld Protokoll aufbauen; die Publikation sämtlicher Software-Komponenten im Zusammenhang mit dem PairedWorld Protokoll; die Förderung, Verwaltung und Orchestrierung des PairedWorld Ökosystems; die Herausgabe von Soul Token, Ticket Token und $PAIRED Token (nachfolgend gemeinsam die "Token") (ohne Rechtsanspruch); die Verwaltung der Projekt-Webseite; das Halten und die Verwaltung von digitalen und nicht-digitalen Vermögenswerten zu diesen Zwecken; die Schulung und Ausbildung im Bereich des PairedWorld Ökosystems und des PairedWorld Protokolls und der damit verbundenen Technologien und Anwendungen; die Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf das PairedWorld Ökosystem und das PairedWorld Protokoll und der damit verbundenen Technologien und Anwendungen; und das Ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs der Token und des PairedWorld Ökosystems. Zu diesem Zweck kann die Stiftung geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen und Einzelpersonen durch einzelne finanzielle Förderbeiträge unterstützen und finanzieren oder Förderprogramme auflegen und publizieren (z.B. Grants); Token für den Ausbau des PairedWorld Ökosystems herausgeben (z.B. Airdrops oder Verkauf von Token); in der Öffentlichkeit das PairedWorld Ökosystem, das PairedWorld Protokoll und Technologien und Anwendungen, die auf dem PairedWorld Protokoll basieren, anpreisen und dieses schulen, Schulungsmaterialien wie beispielsweise technische Beschrieb erstellen und zur Verfügung stellen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten), mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des PairedWorld Ökosystems in Kontakt treten, erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen, Markenrechte und andere IP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben, Konferenzen oder andere Veranstaltungen wie beispielsweise Workshops, Entwickler-Events und Hackathons organisieren, die das PairedWorld Protokoll unterstützen und bekannt machen, Webseiten und Interfaces hosten, verwalten und managen, und API-Technologie bereitstellen; Unterstiftungen schaffen; und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zum PairedWorld Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (nachfolgend das "IKS"), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und das PairedWorld Ökosystem während allen Projektphasen umfasst, schaffen. Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für das PairedWorld Ökosystem bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigne Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn. Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.
 

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