BG Circle Foundation (CHE-152.513.655)


 
BG Circle Foundation
Suurstoffi 2
6343 Rotkreuz (ZG)

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Zweck

Die Stiftung bezweckt die Unterstützung und Förderung von Personen, Institutionen und Projekten in Entwicklungsländern und (wenn nötig) in der Schweiz, welche in gemeinnütziger Weise karitativ, humanitär, gesundheitsfördernd, erzieherisch, wissenschaftlich oder kulturell tätig sind. Diese Projekte sollen mittel- bis langfristigen Charakter haben und vor allem den Wiederaufbau einer Gesellschaft, eine umweltverträgliche Entwicklung und die Fähigkeit zur Selbsthilfe und Selbständigkeit fördern, beispielsweise durch Errichtung von Schulen und Spitälern, Ausbildung, Aufbau von Familienbetrieben etc. Ein besonderer Fokus soll auf Projekte gelegt werden, die in Entwicklungsländern, in denen die bisherigen und künftigen Mitglieder der Gruppe der Stifterin tätig sind. Sie kann zu diesen Zwecken finanzielle Unterstützung, Veranstaltungen oder sonstige Massnahmen anderer im Sinne des Stiftungszwecks, Spenden und Stipendien ausrichten sowie Preise aussetzen, mit denen Leistungen im Sinne des Stiftungszwecks ausgezeichnet werden. Der Zweck der Stiftung ist auf die Förderung von Allgemeininteressen im Sinne der jeweils geltenden Vorschriften und Praxen der Schweizer Steuerbehörden und Gerichte zu öffentlichen und gemeinnützigen Zwecken beschränkt. Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral sowie nicht staatlich. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie verfolgt auch keine sonstigen kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Zur Erfüllung dieses Zwecks kann die Stiftung auch andere Stiftungen und Organisationen, deren Zweck zumindest auch im oben dargestellten Zweck dieser Stiftung liegt, unterstützen und/oder ihnen die Erfüllung ihrer Aufgaben übertragen sowie solche Stiftungen bzw. Organisationen schaffen. Zuwendungen an Angehörige oder nahestehende natürliche oder juristische Personen der Stifterin oder Mitgliedern des Stiftungsrates sind ausgeschlossen. Dies umfasst nicht Zuwendungen an andere gemeinnützige und/oder im öffentlichen Zweck tätige Stiftungen, die von derselben Stifterin und/oder ihr nahestehenden natürlichen und/oder juristischen Personen oder von Mitgliedern des Stiftungsrats und/oder ihnen nahestehenden natürlichen und/oder juristischen Personen errichtet wurden, sofern deren Zweck zumindest auch im oben dargestellten Zweck dieser Stiftung liegt. Die Stifterin behält sich das Recht vor, den Zweck der Stiftung zu ändern, soweit Art. 86a ZGB dies zulässt. Der geänderte Zweck muss in jedem Fall gemeinnützig bleiben und darf nicht zu einer Begünstigung von Angehörigen oder nahestehenden Personen der Stifterin oder der Mitglieder des Stiftungsrates führen.
 

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