Kathedral-Stiftung der Diözese Chur (CHE-116.080.608)


 
Kathedral-Stiftung der Diözese Chur
Hof 19
7000 Chur (GR)

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Zweck

In jedweder Altargemeinschaft erscheint unter dem heiligen Dienstamt des Bischofs das Symbol jener Liebe und jener 'Einheit des mystischen Leibes, ohne die es kein Heil geben kann" (Dogmatische Konstitution über die Kirche "Lumen gentium", Nr. 26). Mit diesen Worten erklärt das Zweite Vatikanische Konzil, wie die Einheit des Bischofs mit seinem Volk besonders am Altar wesentlich für das Glaubensleben des Bistums ist, und es betont zugleich, dass jede rechtmässige Eucharistiefeier unter der Leitung des Bischofs steht. Es ist demzufolge sehr wichtig, dass diese eucharistische Einheit auch tatsächlich regelmässig gefeiert werden kann; gerade die Kathedralkirche ist in jedem Bistum der erste und herausragende Ort, wo diese Altargemeinschaft des ganzen Volkes Gottes mit dem Bischof verwirklicht wird. Als Kathedralkirche ist daher der Churer Dom Haupt- und Mutterkirche der ganzen Diözese und für die ganze Diözese. In diesem Sinne stellt die Kathedral-Stiftung der Diözese Chur als Eigentümerin der Kathedrale von Chur die Domkirche als eigentliche Kirche des Bischöflichen Stuhls von Chur mitsamt dem darin befindlichen Inventar dem Volk Gottes für den Kultus der römisch-katholischen Kirche zur Verfügung. In besonderer Weise, und zwar weil die spezifische Aufgabe des Residentialkapitels das Gotteslob im Namen des ganzen Bistums ist, was in den täglichen Kapitelsgottesdiensten und in den besonderen Gottesdiensten mit dem Bischof in der Kathedrale zum Ausdruck kommt, steht die Kathedrale von Chur dem Domkapitel entsprechend zur Verfügung. Die Churer Kathedrale wird also dem Volk Gottes dem Residentialkapitel zur Verfügung gestellt, gerade weil sie wesentlich und an erster Stelle dem Bischof von Chur, d.h. dem jeweiligen vom Apostolischen Stuhl zu Rom anerkannten Diözesanbischof des Bistums Chur, zur Verfügung steht. Die Kathedralstiftung garantiert in der getreuen Wahrnehmung ihres ureigenen und ureigentlichen Wesenszweckes rechtswirksam, dass dem Bischof von Chur die Kathedrale seiner Hirtenaufgabe gemäss zur Verfügung steht, und sorgt dafür, dass die Domkirche stets dieser Funktion im Dienste des seiner bischöflichen Hirtensorge anvertrauten Volkes Gottes erhalten bleibt. Insbesondere bezweckt die Stiftung, die sachgerechte Verwaltung der Kathedrale und des gesamten Inventars derselben zu ermöglichen und für den fachgerechten Unterhalt sowie allfällig notwendige Instandstellungen und Erneuerungen der baulichen Anlagen und der Inventargegenstände in Beachtung der Verantwortung des Domkustos Sorge zu tragen.
 

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