Die Stiftung bezweckt die Durchführung der gebundenen, individuellen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge im Sinne von Art. 82 BVG und den dazu gehörenden Ausführungsbestimmungen. Die Stiftung kann zur Deckung der Risiken Invalidität und Tod einen Versicherungsschutz anbieten.