Caisse de pension des Grands Magasins Au Grand Passage S.A. (CHE-114.618.655)
Caisse de pension des Grands Magasins Au Grand Passage S.A.
Seidengasse 1
c/o Jelmoli Holding AG
8001
Zürich
(ZH)
HR-Status: gelöscht
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen für die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Unternehmen, welche durch die Firma an Dritte verkauft werden, können ihre Arbeitnehmer weiter in der Stiftung versichern. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie Krankheit, Unfall oder Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Finanzierung, die Organisation, die Verwaltung und die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Stiftung kann zur Erreichung ihres Zweckes Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
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