Betrieb eines Restaurants. Kann alle Geschäfte tätigen, die mit dem Zweck direkt oder indirekt im Zusammenhang stehen und sich an andern Unternehmungen der gleichen oder ähnlichen Branche beteiligen sowie Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten, ferner Liegenschaften erwerben, verwalten und veräussern.