Errichtung, Erwerb, Verwaltung von und Beteiligung an Unternehmungen aller Art. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten, sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen sowie im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten.