Ripa Foundation (CHE-112.499.374)


 
Ripa Foundation
General Guisan-Quai 36
c/o Baryon AG
8002 Zürich (ZH)

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Zweck

Die Stiftung soll im Geiste der alten spirituellen Tradition und Philosophie des Mitgefühls und der Gewaltlosigkeit (Dharma) wirken und dem Wohlbefinden der Menschheit dienen. Sie bezweckt dabei die Förderung der tibetisch-buddhistischen Kultur und die Erhaltung ihrer ethischen, religiösen, wissenschaftlichen und künstlerischen Überlieferungen. Bestimmend sind dabei insbesondere die Werte und Visionen der Linienhalter der Ripa-Linie des tibetischen Buddhismus, die auf Pema Deche Rolpai zurückgeht. Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in zwei Wirkungskreisen. Der erste Wirkungskreis umfasst Projekte im sozialen und humanitären Bereich. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage: die Errichtung von Patenschaften für Kinder in Flüchtlingssiedlungen; die Unterstützung von alten, kranken und obdachlosen Menschen; die Erschliessung von Dörfern; u.a.m. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend; sie hat beispielhaften Charakter. Im Rahmen dieses Wirkungskreises können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der zweite Wirkungskreis umfasst die Förderung, Unterstützung, Anerkennung schöpferischer, forschender und betreuender Tätigkeit auf dem Gebiet der tibetisch-buddhistischen Überlieferung und Kultur. Innerhalb dieses Wirkungskreises kommen beispielsweise in Frage: die Förderung des Kulturaustausches zwischen der tibetisch-buddhistischen und der schweizerischen Kultur; die Weitervermittlung des spirituellen Wissens und handwerklichen Könnens der Ripa-Linie; die finanzielle Unterstützung von Mönchen und deren Klöster; die Archivierung von tibetisch-buddhistischen Texten, um sie der Allgemeinheit zugänglich zu machen; u.a.m. Die vorstehende Aufzählung ist nicht abschliessend; sie hat beispielhaften Charakter. Im Rahmen dieses Wirkungskreises können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Zur Verwirklichung des Zweckes in beiden Wirkungskreisen kann der Stiftungsrat: Räumlichkeiten in der Schweiz und im Ausland zur Verfügung stellen, insbesondere zur Förderung des gegenseitigen Kulturaustausches; Stipendien zum Studium der tibetisch-buddhistischen Kultur und zu Studienreisen vergeben; Projekte zur Erhaltung, Förderung und Übermittlung des spirituellen Wissens der Vertreter der Ripa-Linie ins Leben rufen sowie finanziell und logistisch unterstützen; Projekte zur Erhaltung, Förderung und Weiterverbreitung des handwerklichen Könnens der Vertreter der Ripa-Linie ins Leben rufen sowie finanziell und logistisch unterstützen; Projekte zur Verbesserung der Lebensumstände in abgelegenen, strukturschwachen Gegenden ins Leben rufen sowie finanziell und logistisch unterstützen (Hilfe zur Selbsthilfe); bestehende förderungswürdige Projekte finanziell unterstützen, z. B. im Bereich der humanitären Hilfe; durch Bereitstellung von Mitteln den Anstoss zu Projekten in den Bereichen beider Wirkungskreise der Stiftung geben; u.a.m. Der Stiftungsrat hat die Mittel in erster Linie für konkrete Projekte zur Förderung des Allgemeinwohls zu verwenden, in zweiter Linie aber auch für die Erhaltung der tibetisch-buddhistischen Kultur und Überlieferung des handwerklichen Könnens der Ripa-Linie. Die Stiftung verfolgt weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke. Sie ist dazu berechtigt, im Rahmen ihres Zweckes weitere Stiftungen im In- und Ausland zu errichten und mit in- und ausländischen Stiftungen mit ähnlichen Zwecken gemeinsame Projekte zu verfolgen.
 

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