Paritätische Landeskommission (PLK) der Schweizerischen Elektrobranche (CHE-112.284.632)


 
Paritätische Landeskommission (PLK) der Schweizerischen Elektrobranche
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Zweck

Gem. den einschlägigen Bestimmungen des GAV bezweckt der Verein die Zusammenarbeit der Vertragsparteien des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) der Schweizerischen Elektrobranche vom 1.1.2020, der unterstellen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und den Vollzug des GAV der Schweizerischen Elektrobranche. Die Aufgaben der PLK sind im Art. 8.5 ff. GAV detailliert aufgelistet. Die entsprechenden Kompetenzen werden direkt aus dem GAV abgeleitet. Dem Verein Paritätische Landeskommission (PLK) der Schweizerischen Elektrobranche, nachstehend «PLK» genannt, steht ausdrücklich das Recht zu, sämtliche Massnahmen im Sinne einer konsequenten Durchführung und Umsetzung der GAV- und AVE-Bestimmungen anzuwenden.
 

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