Förderung sowie berufliche Aus- und Weiterbildung von gestaltenden Handwerkern und Handwerkerinnen sowie von Lehrlingen und Lehrtöchtern (Lernende) der nachstehenden Berufe: Holzbildhauer, Innenausbau-Zeichner, Innendekorateur, Intarsien-Schreiner, Möbelschreiner, Rohrflechter, Sitzmöbel-Schreiner, Handweber und Handdrucker von Innendekorations- und Möbelbezugsstoffen, allfällige neue Berufe, die dem gleichen Zwecke dienen. Dieser Zweck wird erreicht durch die Ausrichtung von Stipendien an begabte junge Gesuchstellende mit Wohnsitz und/oder Bürgerrecht in den Kantonen St. Gallen, beide Appenzell, Thurgau, Glarus und Graubünden. Soweit die zur Verfügung stehenden Mittel nicht für Stipendien benötigt werden, können sie auch auf andere Weise im Sinne von Abs. 1 verwendet werden. Als neue Berufe, die dem gleichen Zweck dienen, gelten: Industriepolsterer/-polsterin, Innendekorateur/in, Korb- und Flechtwerkgestalter/in, Polydesigner/in (vormals Dekorationsgestalter/in; insbesondere Schaufensterdekoration), Schreiner/in (Möbel/Innenausbau), Technische/r Modellbauer/in, Textilgestalter/in (Handweben), Zeichner/in (Innenarchitektur). Soweit die zur Verfügung stehenden Mittel nicht für die obigen Berufe verwendet werden können, können auch Lehrlinge und Lehrtöchter aus den Berufsbereichen gefördert werden: Architekturmodellbauer/in, Bootsbauer/in Holz, Geigenbauer/in, Holzbau-Arbeiter/in, Holzbildhauer/in, Holzhandwerker/in (Drechslerei), Holzhandwerker/in (Weissküferei), Küfer/in, Musikinstrumentenbauer/in (Fachrichtungen Orgelbau, Orgelpfeifenbau, Klavierbau, Blasinstrumentenbau, Blasinstrumentenreparateur), Säger/in Holzindustrie, Schreiner/in (Bau/Fenster), Schreinerpraktiker/in, Wagner/in, Zimmermann/Zimmerin.