Stiftung Bernische Soldatenhilfe (BSH) (CHE-109.662.751)
Stiftung Bernische Soldatenhilfe (BSH)
Stab Amt für Bevölkerungs.
Papiermühlestrasse 17
3014 Bern (BE)
HR-Status: gelöscht
Unterstützt notleidende bernische Angehörige der Armee oder des Zivilschutzes sowie ihre Angehörigen und Hinterlassenen, denen von anderen Fürsorgeeinrichtungen nicht, oder nur in ungenügender Weise geholfen werden kann. Sie mildert oder behebt Notlagen, die sowohl infolge von Militär- oder Schutzdienstleistungen als auch durch rein zivile Gründe verursacht worden sind. Es werden nur Gesuchsteller berücksichtigt, die einer Hilfeleistung würdig sind. Als bernische Angehörige der Armee und des Zivilschutzes gelten: Angehörige der Armee mit Wohnsitz im Kanton Bern, Angehörige des Zivilschutzes, die in einer bernischen ZSO eingeteilt sind oder die im Kanton Bern Wohnsitz haben und den Dienst infolge vertraglicher Regelungen durch die Gemeinde in einer ausserkantonalen ZSO leisten. Innert 10 Jahren nach der Entlassung aus der Dienstpflicht können die aufgeführten Berechtigten oder ihre Angehörigen und Hinterbliebenen weiterhin Leistungen beanspruchen. In besonderen Härtefällen oder beim Vorliegen höherer Gewalt kann die Geschäftsleitung von dieser zeitlichen Begrenzung abweichen und weitergehende Zugeständnisse machen. Sie entscheidet in erster Linie über Unterstützungsgesuche von bernischen Angehörigen der Armee oder des Zivilschutzes, die direkt oder via eine andere Sozialeinrichtung an sie gerichtet werden. Je nach Ertragslage kann sie zur Unterstützung bernischer Leistungsempfänger ausnahmsweise einen Beitrag an die Aufwendungen des Sozialdienstes der Armee beschliessen.
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