Erwerb, Betrieb und Zurverfügungstellung von Lichtspieltheatern und Geschäften jeglicher Art, die mit der Freizeitbranche direkt oder indirekt in Zusammenhang stehen; die Gesellschaft kann Grundeigentum erwerben, belasten und veräussern, sich an anderen Unternehmen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten.