Die Gesellschaft bezweckt die Forschung, Gewinnung, Verarbeitung, den Vertrieb, Transport, die Lagerung von und den Handel mit Edelsteinen, Edelmetallen, Rohstoffen und deren Folgeprodukten, Halbfabrikaten und allen Energieträgern. Die Gesellschaft kann Handel treiben, Handelsvertreter sein und im Allgemeinen auf nationalen und internationalen Finanz- und Rohstoffmärkten handeln. Die Gesellschaft bezweckt zudem die Verarbeitung, Veredelung und das Recycling von Photovoltaikmodulen, Solarpanelen und zugehörigen Komponenten sowie die Herstellung und den Handel mit recycelten Materialien und entsprechenden Anlagen. Die Gesellschaft kann zudem innovative Projekte im Bereich Nachhaltigkeit und Kreislaufwirtschaft entwickeln und betreiben. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen irgendwelcher Art beteiligen, Vertretungen übernehmen sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sein könnten, den Zweck der Gesellschaft zu fördern; oder die direkt oder indirekt damit im Zusammenhang stehen. Sie kann auch Darlehen für eigene oder fremde Rechnung sowie Garantien und Pfandrechtsgeschäfte für verbundene Unternehmungen und Dritte eingehen. Sie kann Immobilien im In- und Ausland erwerben, verpachten, vermieten, belasten und veräussern (in der Schweiz unter Ausschluss der unter das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland fallenden Rechtsgeschäfte). Die Gesellschaft kann jede Art von Schuld oder Wertpapieren, innerhalb der Schweiz oder im Ausland, erwerben, halten, verwalten oder verkaufen. Die Gesellschaft kann Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen. Sie kann Dritten oder Gesellschaften, an denen sie direkt oder indirekt beteiligt ist, sowie direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, sei es mittels Darlehen und/oder anderen Finanzierungen, einschliesslich im Rahmen von Cash Pooling Vereinbarungen. Die Gesellschaft kann für ihre eigenen Verbindlichkeiten oder die Verbindlichkeiten der vorgenannten Personen Sicherheiten jeglicher Art bestellen, einschliesslich mittels Pfandrechten, Abtretungen, fiduziarischen Übereignungen, Garantien jeglicher Art oder mittels Ausgleichsverpflichtungen, ob gegen Entgelt oder nicht, auch wenn solche Finanzierungen, Sicherheiten oder Garantien im ausschliesslichen Interesse von Dritten oder Gesellschaften, an denen sie solche direkt oder indirekt beteiligt ist, oder von direkten oder indirekten Aktionären oder Gesellschaften, an denen solche direkt oder indirekt beteiligt sind, liegen.