Stiftung für cerebral Gelähmte (CHE-100.654.395)


 
Stiftung für cerebral Gelähmte
Schneidergasse 32
c/o Bettina Müller
4051 Basel (BS)

HR-Status: aktiv


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Zweck

Errichtung, Förderung und Unterstützung von Tagesschulheimen, in welchen cerebral gelähmte Kinder tagsüber behandelt, beschäftigt und geschult werden, Beschäftigungs-, Arbeits-, Wohn-, Pflege- und Ferienheime für cerebral Gelähmte, und Wohnmöglichkeiten mit Serviceleistungen für schwerbehinderte cerebral Gelähmte durch finanzielle Beiträge an Planungs-, Bau-, Umbau-, Ausstattungs- und Betriebskosten, wobei diese Beiträge in Form von à fonds perdu-Beiträgen, von befristeten oder unbefristeten zinslosen oder verzinslichen Darlehen, von Beteiligungen an Stiftungskapitalien oder in anderer zweckmässiger Form erfolgen können. Ausrichtung von finanziellen Beiträgen an die Ausbildung, Weiterbildung, Förderung, Pflege und soziale Betreuung von einzelnen cerebral Gelähmten, Hilfsmittel, Einrichtungen und bauliche Anpassungen im privaten Bereich, vor allem wenn dadurch die Selbständigkeit des cerebral Gelähmten gefördert, seine Pflege erleichtert oder der Verbleib in der Familie ermöglicht und damit die Unterbringung in einem Heim vermieden werden kann, Transportkosten oder an die Anschaffung, den Betrieb, den Unterhalt oder die Anpassung geeigneter Fahrzeuge, in Form von à fonds perdu-Beiträgen, befristeten oder unbefristeten zinslosen oder verzinslichen Darlehen, oder in anderer zweckmässiger Form, auch als Überbrückungskredit bis zur Kostenübernahme durch staatliche und/oder private Institutionen. Förderung und Unterstützung der Bestrebungen der "Vereinigung zugunsten cerebral gelähmter Kinder, Regionalgruppe Basel", sowie eine enge Zusammenarbeit mit ihr, der "Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind (Stiftung (Cerebral)), Bern" und anderen Behindertenorganisationen. Zielgruppe der Stiftung sind cerebral gelähmte Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Wohnsitz im Gebiete des Kantons Basel-Stadt und dessen näherer Region auf Schweizer Gebiet, sowie Institutionen und Einrichtungen, welche diesem Personenkreis dienen. Mit Ausnahme von Überbrückungskrediten darf die Stiftung keine Leistungen erbringen, die in den Aufgabenbereich von eidgenössischen, kantonalen oder kommunalen Organisationen, Institutionen, Versicherungen etc. fallen. Dies gilt auch für private Organisationen etc. mit einem staatlichen Leistungsauftrag.
 

Weitere Links:

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