Stiftung Bruno-Weber-Gesamtkunstwerk (CHE-223.915.064)

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Zweck
Die Stiftung bezweckt die lokale, nationale und internationale Bekanntmachung, die öffentliche Zugänglichmachung, den Erhalt, den Unterhalt, die Archivierung und die Dokumentation des Gesamtkunstwerkes und des Schaffens des Künstlers Bruno Weber, namentlich seines bildnerischen und zeichnerischen Werkes, der Gebäude, des Mausoleums, der Skulpturen, der Weiher mit den Springbrunnen und den Gärten, der Bilder und Zeichnungen sowie des Bruno Weber Parks in Spreitenbach. Die Stiftung bezweckt namentlich den Betrieb und die vollumfängliche öffentliche Zugänglichmachung des Bruno Weber Parks, dessen Erhalt und Unterhalt, insbesondere die sorgfältige Restauration der Kunstwerke (namentlich der Skulpturen, Bauten und Wandmalereien), die Wahrung der naturnahen Einbettung der Kunstwerke nach den Vorstellungen von Bruno Weber sowie die Unterstellung des Bruno Weber Parks unter den Denkmalschutz. Die Stiftung soll bemüht darum sein, dass der Bruno Weber Park als Welterbestätte der UNESCO anerkannt wird. Die Stiftung verfolgt keinen Erwerbszweck, kann für die Besichtigung des Parks und für die Benutzung seiner Infrastruktur aber angemessene Eintrittspreise und/oder Unkostenbeiträge erheben. Die dabei anfallenden Erträge sind zur Zweckverfolgung im Sinne dieses Artikels zu verwenden. Eine «künstlerische» Ergänzung des Parks ist ausgeschlossen; einzige Ausnahme bildet ein einzelnes «Kopfhaus» im Eingangsbereich. Die Stiftung bezweckt zudem, die ihr gehörenden Werke des Künstlers Bruno Weber auszustellen und für auswärtige Ausstellungen vorübergehend auszuleihen. Soweit von Bruno Weber nicht mit Liste vom 6. April 2010 (Anhang I zu dieser Urkunde) für unverkäuflich erklärt, ist die Stiftung berechtigt, Bilder (wie Gemälde, Grafiken, Lithografien, Radierungen, Skizzen) von Bruno Weber ab dem 1. Januar 2027 zu Marktpreisen zu verkaufen. Die dabei anfallenden Erträge sind zur Verfolgung des Stiftungszwecks zu verwenden. Die von Bruno Weber für unverkäuflich erklärten Bilder müssen der Stiftung als eigene Ausstellungsobjekte für immer erhalten bleiben. Sie sollen als Leihgabe für Kunsthäuser und Museen zur Verfügung stehen. Bei Ausstellungen der verkäuflichen Werke sind stets auch unverkäufliche Bilder des Künstlers mitauszustellen. Aus Anlass des 100. Geburtstages von Bruno Weber am 10. April 2031 ist eine grosse Ausstellung seiner Bilder und Werke zu planen und durchzuführen, wenn möglich entweder im Aargauer Kunsthaus oder im Kunsthaus Zürich. Die Stiftung kann Vorhaben mit einem Bezug zu Bruno Webers Werk fördern. Die Stiftung kann auch Vorhaben, die generell das Interesse der Jugend an der Kunst wecken und erhalten, fördern. Die Stiftung ist gemäss ihrer Zweckbestimmung international tätig.
Weitere Links:
Stiftung Bruno-Weber-Gesamtkunstwerk auf handelsregister.help.ch
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom zuständigen Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die offiziellen Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).







