Pensionskasse der Rhätischen Bahn (CHE-109.781.829)

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Zweck
Berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und der angeschlossenen Arbeitgeber sowie für deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftliche Folgen von Alter, Tod und Invalidität. Der Anschluss eines Arbeitgebers erfolgt auf Grund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde und der Stifterfirma sowie den angschlossenen Arbeitgebern zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt ein Regelement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie die Kontrolle der Stiftung. Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den übrigen Anspruchsberechtigten fest. Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehenden Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Weitere Links:
Pensionskasse der Rhätischen Bahn auf handelsregister.help.ch
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom zuständigen Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die offiziellen Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).







