Koru - Potenzial und Balance (CHE-423.460.751)

Kundenmeinungen
Koru - Potenzial und Balance für den HELP Award 2026 bewerten
Jetzt
Koru - Potenzial und Balance bewerten
Koru - Potenzial und Balance für den HELP Award 2026 bewerten
Zweck
Die gemeinnützige Stiftung unterstützt direkt oder indirekt junge, ausserordentlich talentierte EinzelsportlerInnen aus finanziell nicht privilegierten Verhältnissen, die mindestens an der Schwelle eines gesamtschweizerischen Kaders stehen. Mit Förderbeiträgen werden den jungen Talenten massgeschneiderte Schritte hin zu einer weiteren Professionalisierung ermöglicht. Direkt gefördert werden LeistungssportlerInnen, die von den nationalen Sportverbänden bereits als vielversprechende Talente identifiziert worden sind, von diesen aber finanziell noch nicht oder nur unwesentlich unterstützt werden. Bevorzugte Disziplinen sind Ski Alpin, Leichtathletik, Judo, Orientierungslauf und Golf. Nachrangig mitentscheidend für Förderbeiträge sind Härtefall-Situationen und eine Vorbildfunktion hinsichtlich einer integrativen, toleranten Gesellschaft. Punktuell können LeistungssportlerInnen auch indirekt durch innovative Projekte und Organisationen mit vergleichbarem Schwerpunkt unterstützt werden. Durch gesunde Trauerbewältigung den Weg zurück ins Leben ermöglichen: Die gemeinnützige Stiftung unterstützt anerkannte Organisationen, die darauf spezialisiert sind, todkranken Menschen und deren engsten nahestehenden Personen zu helfen, mit den kognitiven und emotionalen-psychologischen Herausforderungen des Sterbens einer geliebten Person umzugehen und den Alltag in diesen schwierigen Monaten besser zu bewältigen. Es werden individuelle oder strukturelle Massnahmen unterstützt, sowohl während der vorweggenommenen als auch der Trauer nach einem Verlust. Der Schwerpunkt soll möglichst auf Geschwister todkranker Erwachsener gelegt werden. Die Stiftung ist schwerpunktmässig in der Schweiz tätig. Die Stiftung kann mit anderen Organisationen kooperieren. Sie kann andere juristische Personen errichten und betreiben oder mit ihnen fusionieren, wenn es der Zweck erlaubt.
Weitere Links:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom zuständigen Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die offiziellen Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).







