Hotel Schwarzhorn GmbH (CHE-245.490.676)


 
Hotel Schwarzhorn GmbH
Landstrasse 80
c/o Carmen Tscherrig
3904 Naters (VS)

HR-Status: aktiv


Kundenmeinungen
Hotel Schwarzhorn GmbH für den HELP Award 2025 bewerten

Firma bewerten   Jetzt Hotel Schwarzhorn GmbH bewerten


Zweck

Die Gesellschaft bezweckt die Führung und den Betrieb eines oder mehrerer Hotels, Restaurants, Bars, Clubs, Tea-Rooms und branchenähnlicher Betriebe und die Erbringung jeglicher Dienstleistungen in diesen Bereichen sowie alle mit diesem Zweck unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmen erwerben oder sich mit solchen zusammenschliessen, sowie alle Geschäfte tätigen, die direkt oder indirekt mit ihrem Zweck in Zusammenhang stehen oder ihn zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Grundeigentum erwerben, belasten, veräussern und verwalten. Sie kann auch Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen.
 

Weitere Links:

Hotel Schwarzhorn GmbH auf handelsregister.help.ch




Firmenmonitor

Wirtschaft Schweiz

Wirtschaftsregister der Schweiz bietet Informationen über Schweizer Unternehmen, einschliesslich Handelsregistereinträgen und Unternehmens-Identifikationsnummern.

HELP Media AG in Social Networks
Facebook X (früher Twitter) Instagram LinkedIn YouTube

Aktuelle News

Der Bundesrat will die AHV stabilisieren und modernisieren
Bundesamt für Sozialversicherungen BSV, 20.05.2025

Siehe mehr News

Ihre Werbe­plattform

HELP.CH ® ist ein führendes Schweizer Verzeichnis für Wirtschafts- und Handelsregisterdaten sowie von Firmen­adressen.

www.help.ch

Partner

Help.ch  Swiss Label  Schweiz.Digital


Copyright © 1996-2025 HELP Media AG, Zürich. Alle Angaben ohne Gewähr. Im­pres­sum / AGB, Nut­zungs­bedin­gungen, Daten­schutz­er­klärung