Glückspilze (CHE-133.591.034)


 
Glückspilze
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8810 Horgen (ZH)

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Zweck

Der Zweck des Vereins ist die Führung einer Kindertagesstätte. Diese Kindertagesstätte soll Kindern ab 4 Monaten - in der Regel bis zum Schuleintritt - eine pädagogisch gute familienergänzende Betreuung während des Tages bieten. Das heisst: Die Kindertagesstätte soll Kinder aufnehmen, deren Eltern bzw. Mütter/Väter sich aus irgendwelchen Gründen nicht vollumfänglich der Kinderbetreuung widmen können. Die Kindertagesstätte steht allen Kindern offen. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Herkunft, Konfession, Nationalität und Einkommensverhältnissen.
 

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