Vorsorgestiftung CMSA (CHE-111.646.365)

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Zweck
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge zugunsten der Mitarbeitenden der Arbeitgebergesellschaft (nachfolgend «Gesellschaft» genannt) und der mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmen im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsverordnungen; sie soll die Mitarbeitenden sowie deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Pensionierung, Tod und Invalidität absichern. Die Stiftung kann die Vorsorge über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus ausdehnen. Im Einvernehmen mit der Gesellschaft kann der Stiftungsrat beschliessen, dass Unternehmen, die in enger finanzieller oder wirtschaftlicher Verbindung zur Gesellschaft stehen, der Stiftung beitreten. Der Beitritt eines Unternehmens, das in enger Verbindung zur Gesellschaft steht, erfolgt mittels einer Anschlussvereinbarung.
Weitere Links:
Vorsorgestiftung CMSA auf handelsregister.help.ch
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom zuständigen Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die offiziellen Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).






