FGB Freizügigkeitsstiftung (CHE-169.238.730)

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Zweck
Die Stiftung bezweckt die Erhaltung des Vorsorgeschutzes im Bereich der beruflichen Vorsorge gemäss den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZG) sowie die Verordnung über die Freizügigkeit der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (FZV). Der Stiftung können sich Personen, welche vorübergehend keiner Pensionskasse angeschlossen sind, als Versicherte anschliessen.
Weitere Links:
FGB Freizügigkeitsstiftung auf handelsregister.help.ch
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom zuständigen Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die offiziellen Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).






