Elektro und Haustechnik S. Glisic (CHE-419.827.245)

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Zweck
Elektroinstallationsarbeiten im Rahmen der Anschlussbewilligung nach NIV Art. 15 liegt (z. B. Anschliessen von Geräten an das Niederspannungsnetz, Instandsetzung und Unterhalt). Allgemeine Montagearbeiten im Bereich der Haustechnik.
Weitere Links:
Elektro und Haustechnik S. Glisic auf handelsregister.help.ch
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom zuständigen Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die offiziellen Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).






