Beirat des Schweizer Branchenführers im Internet (CHE-101.034.692)

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Zweck
der Verein bezweckt in erster Linie die Interessen der Franchisenehmer des Schweizer Branchenführers im Internet, gegen aussen und innen zu vertreten; b) er bezweckt etwelche Streitigkeiten unter den Franchisenehmern zu schlichten; c) er bezweckt zusammen mit der Geschäftsleitung über den geäuffneten Fond für Fernsehwerbung und überregionale Werbung zu bestimmen.
Weitere Links:
Beirat des Schweizer Branchenführers im Internet auf handelsregister.help.ch
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Verbindlich sind ausschliesslich die vom zuständigen Handelsregisteramt ausgestellten und beglaubigten Registerauszüge sowie die offiziellen Publikationstexte im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).