BLOCKv Stiftung (CHE-223.601.269)
BLOCKv Stiftung
Landsgemeindeplatz 11
6300 Zug (ZG)
HR-Status: aktiv
Die Stiftung bezweckt: die Erbringung von Dienstleistungen mit Fokus auf neue Technologien mit dezentraler Softwarearchitektur, insbesondere: die Veröffentlichung, Entwicklung und Förderung des sogenannten BLOCKv Protokolls; die Entwicklung und Förderung von Technologien und Anwendungen, die auf dem BLOCKv Protokoll aufbauen; die Publikation sämtlicher Software-Komponenten im Zusammenhang mit dem Blockv Protokoll; die Förderung, Verwaltung und Orchestrierung des BLOCKv Ökosystems; das Halten und die Verwaltung und Verteilung von VEE Tokens; die Definition und Überwachung des VEE Token-Utility-Models; die Verwaltung der BLOCKv-Projekt-Webseite; das Halten und die Verwaltung von digitalen und nicht-digitalen Vermögenswerten zu diesen Zwecken; die Schulung und Ausbildung im Bereich des BLOCKv Ökosystems und des BLOCKv Protokolls und der damit verbundenen Technologien und Anwendungen; die Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf das BLOCKv Ökosystem und das BLOCKv Protokoll und der damit verbundenen Technologien und Anwendungen; und das Ergreifen von Massnahmen im Bereich des Marketings und des Vertriebs des VEE Tokens und des BLOCKv Ökosystems. Zu diesem Zweck kann die Stiftung insbesondere: eine operative Geschäftstätigkeit unternehmen und Gewinne erwirtschaften; eine technische Anwendung zur Einräumung von Mitwirkungsrechten der Netzwerkteilnehmer schaffen ("BLOCKv DAO), diese verwalten und die Umsetzung der Mitwirkung unterstützen; Organisationsstrukturen schaffen, die die BLOCKv DAO unterstützen und deren Beschlüsse vollziehen; Die Bezeichnung der BLOCKv DAO, des BLOCKv Protokolls und des BLOCKv Ecosystems jederzeit ändern; geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen und Einzelpersonen durch einzelne finanzielle Förderbeiträge unterstützen und finanzieren oder Förderprogramme auflegen und publizieren (z.B. Grants); Tokens für den Ausbau des BLOCKv Ökosystems herausgeben (z.B. Airdrops); in den Öffentlichkeit das BLOCKv Ökosystem, das BLOCKv Protokoll und die auf dem BLOCKv Protokoll basierenden Technologien und Anwendungen, anpreisen, und die Öffentlichkeit darin schulen; entsprechende Schulungsmaterialien wie beispielsweise technische Beschriebe und Anleitungen erstellen und zur Verfügung stellen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren; mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des BLOCKv Ökosystems in Kontakt treten; erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen; Markenrechte und andere IP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben; Konferenzen oder andere Veranstaltungen wie beispielsweise Workshops, Entwickler-Events und Hackathons organisieren; Webseiten und Interfaces hosten, verwalten und managen, und API-Technologie bereitstellen; Unterstiftungen schaffen; und alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern. Der Stiftungsrat ist ermächtigt, die Bezeichnungen "BLOCKv" und "VEE Token" zu ändern. Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zum BLOCKv Ökosystem schaffen. Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen. Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (nachfolgend das "IKS") schaffen, welches Governance- und Kontrollgrundsätze für die Stiftung und das BLOCKv Ökosystem während allen Projektphasen umfasst. Leitgedanke für das IKS bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des BLOCKv Ökosystems. Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements. Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden. Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende Organisationen fördern. Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfülllen oder die Erfüllung der Aufgaben an externe Partner auslagern. Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen. Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein. Die Änderung des Stiftungszwecks nach Art. 86a ZGB ist möglich.
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